Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 126 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zu Etappe 1

fluss der Wärmeabgabe auf den Opalinuston, wasserführende Schichten, Materialien, Lagerkonzeption, dauerhafte Überwachung und Transportrisiken).

Die CVP AG, CVP Bezirk Zurzach, CVP SO, FDP AG, FDP Schweiz, JF ZH, SVP Schweiz, AIHK, CVCI, economiesuisse, Energieforum Nordwestschweiz, Energieforum Schweiz, Nuklearforum Schweiz und SGV sind der Ansicht, dass rein politisch motivierte Forderungen nach zusätzlichen Felduntersuchungen abzulehnen seien, da diese das Verfahren nur unnötig verzögern würden. Gemäss FDP SH darf kein Standortgebiet ausgeschlossen werden, nur weil dort die Qualität der Beurteilungsgrundlagen im Vergleich mit anderen Regionen geringer ist. Die Grünen AG fordern, aufgrund der Annahmen zur Sicherheit der verschiedenen Standorte nur über eine Priorisierung zu entscheiden. Danach seien Bohrungen und anschliessend umfangreiche Tests am Standort erster Priorität durchzuführen, bevor ein definitiver Entscheid über den Lagerstandort gefällt wird.

Die Stadt Schaffhausen, die ÖBS, die SP Schweiz, SP SH, SP Weinland und Pro Natura SH sind der Meinung, dass offene sicherheitstechnische Fragen vor Einleitung der Etappe 2 bzw. vor der Einengung der Standorte auf je zwei pro Abfallkategorie und unabhängig von zeitlichen Verzögerungen zu beantworten seien.

Die SVP Brugg erachtet weitere geologische Detailuntersuchungen erst dann als sinnvoll, wenn der Standort vom Bundesrat vorgeschlagen und vom Volk darüber abgestimmt wurde.

Das BMU hält fest, dass es im Hinblick auf die in Etappe 2 durchzuführenden provisorischen Sicherheitsanalysen darauf ankomme, dass der Kenntnisstand über die Standorte vergleichbar sei und damit kein Standort nur aufgrund einer schlechteren fachlichen Datenlage aus der weiteren Betrachtung herausfalle. Der Landkreis Waldshut/Regionalverband Hochrhein-Bodensee, die Gemeinden Albbruck, Dettighofen, Hohentengen am Hochrhein, Jestetten und Küssaberg sowie die Stadt Laufenburg (Baden) halten es für erforderlich, dass vor dem weiteren Einengungsprozess in Etappe 2 sowohl generelle Untersuchungen (Gasproblematik, felsmechanische Untersuchungen, Lagerkonzeption, allgemeine Kenntnisse über Wirtgesteine und Geologie) als auch standortspezifische Untersuchungen (3D-Seismik-Abklärungen, geodynamische Modelle [Tektonik, Neotektonik], Gefährdung durch glaziale Tiefenerosion) durchzuführen seien und noch vor Beginn der Etappe 2 darzulegen sei, wie dem anerkannten Prinzip «Sicherheit zuerst» konkret Geltung verschaffen werde. Der Schwarzwald-Baar-Kreis fordert die Durchführung notwendiger Untersuchungen in Etappe 2, den Nachweis der Beherrschbarkeit der Bildung von Gasen über Tausende von Jahren sowie die Überprüfung der Tiefenlage und räumlichen Ausdehnung der Wirtgesteine.

Würdigung

Das etappierte Vorgehen des Sachplanverfahrens hat zum Ziel, den Kenntnisstand schrittweise zu erhöhen. In jeder Etappe muss ein für den jeweils anstehenden Entscheid genügender Kenntnisstand vorhanden sein. Hinsichtlich der Erfüllung der im Sachplan festgelegten sicherheitstechnischen Kriterien stellt sich in jeder Etappe und für jeden Standort die Frage, ob die von den Entsorgungspflichtigen vorgelegten Daten für die sicherheitstechnische Beurteilung genügen. Die für eine Beurteilung notwendigen Daten hängen von den geologischen Verhältnissen, deren örtlicher Komplexität sowie von der Methode, mit der diese Daten erhoben wurden, ab. Entscheidend sind dabei die im Konzeptteil festgelegten Anforderungen an den Kenntnisstand und nicht die Art oder Menge der durchgeführten Untersuchungen.

Die Vergleichbarkeit der Standorte in Etappe 2 ist eine wichtige Voraussetzung für ein transparentes und nachvollziehbares Auswahlverfahren. Die Nagra muss gemäss Konzeptteil in Etappe 2 quantitative provisorische Sicherheitsanalysen und einen sicherheitstechnischen Vergleich der Standorte durchführen. Dies erfordert einen ausreichenden Kenntnisstand über die geologischen Gegebenheiten an den jeweiligen Standorten. Die für die provisorischen Sicherheitsanalysen und den Vergleich von Standorten verwendeten geologischen Daten müssen die aktuellen Kenntnisse der Standorte beinhalten und die bestehenden relevanten Ungewissheiten berücksichtigen. Der Nagra zufolge reicht der Kenntnisstand nach Abschluss der laufenden und noch geplanten Untersuchungen aus, um in Etappe 2 die Gebiete aus sicherheitstechnischer Sicht zuverlässig beurteilen und vergleichen zu können. Dies legte sie Ende 2010 in ihrem Bericht