Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 126 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zu Etappe 1
Festlegungen in die kantonalen Richtpläne ist Aufgabe der Kantone. Unabhängig vom Koordinationsstand sind die Festlegungen des Sachplans für Behörden aller Stufen verbindlich.
3.8.2 Planungsperimeter
Die Kantone OW, SH, SO, TG und ZH, die Gemeinden Feuerthalen und, Hallau Forum VERA SH sowie FSU beurteilen die Planungsperimeter als begründet bzw. nachvollziehbar. Die Planungsperimeter für die Region Schaffhausen seien gut gewählt, so Forum VERA SH. Die Gemeindepräsidentenkonferenz Rafzerfeld stellt fest, dass das Rafzerfeld sowohl im Planungsperimeter von «Zürich Nordost» als auch im Planungsperimeter von «Südranden» nicht enthalten ist und verlangt in beiden Fällen einen Einbezug des Rafzerfelds.
Die JF Schweiz schlagen vor, die Planungsperimeter im Sachplan geologische Tiefenlager festzulegen.
FSU weist darauf hin, dass in der nächsten Etappe die Kapazität der Erschliessungswege genauer abgeklärt werden sollte.
Der Landkreis Waldshut/Regionalverband Hochrhein-Bodensee sowie die Gemeinden Hohentengen am Hochrhein und Küssaberg begrüssen, dass die Grundlagendaten auch grenzüberschreitend aufbereitet wurden und machen darauf aufmerksam, dass die grenzüberschreitenden Daten auch in den folgenden Etappen permanent angepasst werden müssen. Der Schwarzwald-Baar-Kreis nimmt die Planungsperimeter zur Kenntnis.
Würdigung
Die Planungsperimeter grenzen das Gebiet ein, in dem dereinst oberirdische Bauten und Anlagen für geologische Tiefenlager gebaut werden könnten. Sie wurden in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Standortkantonen und Landkreisen festgelegt. Sie stossen im Rahmen der Anhörung auf grosse Zustimmung und werden nicht geändert. Die bisher erarbeiteten Grundlagendaten werden hingegen schrittweise aktualisiert und bei Bedarf für spezifische Problemstellungen, wie z. B. die Verkehrserschliessung, ergänzt. Dabei wird jeweils die ganze Standortregion betrachtet, d. h. Daten werden auch auf deutscher Seite erhoben.
Im Bericht des ARE zu den Planungsperimetern25 ist begründet, wieso das Rafzerfeld nicht wie verlangt in die Planungsperimeter aufgenommen wurde. Im Fall von «Südranden» ist eine direkte bauliche Verbindung zwischen dem geologischen Standortgebiet und dem Rafzerfeld nicht möglich, da deutsches Staatsgebiet dazwischen liegt. Eine Verbindung über Schweizer Territorium würde eine weiträumige Umfahrung bedeuten; dasselbe gilt auch für den Planungsperimeter des Standortgebiets «Zürich Nordost». Ausserdem ist das Rafzerfeld auch aus landschaftlichen Gründen für Oberflächenstandorte eines Tiefenlagers nicht geeignet (BLN-Gebiet Untersee-Hochrhein).
3.8.3 Ergebnisbericht: Festlegungen und Objektblätter
3.8.3.1 Grundsätzliche Bemerkungen
Die Gemeinde Wittnau, die politischen Parteien Grüne Brugg, Grüne Partei Schweiz, SP AG, SP Amtei Olten-Gösgen, SP Bezirk Brugg und SP SO, die Interessenorganisationen Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, Greenpeace, KAIB, Klar! Züri Unterland, NOE, Pro Natura Schweiz, SES, WWF AG, WWF Schweiz und Bürgerinitiative Hochrhein Aktiv e. V. sowie zahlreiche Einzelpersonen weisen den Ergebnisbericht zu Etappe 1 zurück. Die Grünen Bezirk Zurzach und Klar! Züri Unterland bemängeln, der Ergebnisbericht lasse eine offene Beurteilung der Fakten nicht zu, da offene Fragen nicht angesprochen bzw. Schwierigkeiten verharmlost werden und kein ausgewogenes Bild zum Stand der Diskussion ver-
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25 ARE (2009): Bericht zu den Entwürfen der Planungsperimetern, Bern.