Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 126 Seiten
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Ergebnisse der Auswertung
mittelt werde. Die Grünen Stadt Bülach halten fest, dass der Ergebnisbericht aus ihrer Sicht in keiner Weise aussagekräftig sei, sich auf Allgemeinplätze beschränke und kein ausgewogenes Bild über den Wissensstand sowie den Stand der Diskussion über die Möglichkeiten und Risiken eines atomaren Endlagers ergebe. Weiter bemängeln die Grünen Stadt Bülach, dass im Ergebnisbericht auf die raumplanerischen und sozioökonomischen Aspekte nur verwiesen werde, deren Inhalt, Methodik und Kriterien jedoch nicht dargestellt würden. Die Trennung der Geologie von den sozioökonomischen Aspekten sei offensichtlich nicht möglich – die raumplanerischen und sozioökonomischen Aspekte liessen sich nur theoretisch, jedoch nicht praktisch von der Frage nach den geologisch geeigneten Standorten trennen. Das gewählte Vorgehen sei diesbezüglich «in keiner Weise transparent».
Der Ergebnisbericht sei sprachlich so gehalten, dass eine umfassende kritische Würdigung der Ergebnisse der Etappe 1 kaum möglich sei, beanstanden die Stadt Schaffhausen, die Grüne Partei Schweiz, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, Greenpeace, NOE, Pro Natura Schweiz, SES und WWF Schweiz. Dieselben Stellungnehmenden (mit Ausnahme der Stadt Schaffhausen) sowie die Gemeinden Trasadingen und Wilchingen, SP Amtei Olten-Gösgen, SP SO, NWA Aargau und WWF AG wenden ein, dass «eine wirkliche Auseinandersetzung über die Atommülllagerung aufgrund dieses unvollständigen und verharmlosenden Berichts» nicht möglich sei. Einige dieser Stellungnehmenden sind der Ansicht, dass der Ergebnisbericht grosse Mängel aufweise, irreführend oder «bewusst verharmlosend» sei. Aus Sicht der Grünen NW stellt der Ergebnisbericht ein «perfektes Beispiel» dafür dar, wie Unwägbarkeiten und Gefahren von den Verantwortlichen nicht offen angesprochen und benannt würden, damit der Prozess möglichst reibungsarm und schnell durchgeführt werden könne. Auch die SPD Hohentengen bezeichnet den Ergebnisbericht als beschönigend, verharmlosend bzw. unvollständig und fordert ein Aufschieben der Standortsuche, solange technische und gesellschaftliche Fragen nicht gelöst seien.
Für die FDP Schweiz und AIHK sind der Erläuterungsbericht für die Anhörung zu Etappe 1 und der Ergebnisbericht plausibel und nachvollziehbar; gemäss den Akademien der Wissenschaften Schweiz sind diese Berichte «sehr transparent gestaltet».
Die Grüne Partei Schweiz, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, Greenpeace, NOE, Pro Natura Schweiz und SES kritisieren, dass im Ergebnisbericht jegliche konkrete Hinweise auf Methodik und Kriterien fehlen, welche in die raumplanerischen Beurteilungsmethodik aufgenommen wurden und somit die Grundlage für die sozioökonomisch-ökologische Wirkungsstudie für den Standortvergleich in Etappe 2 darstellen. Die Grünen Stadt Bülach bemängeln ebenfalls, dass die Methodik, die Kriterien und die Finanzierung zur Beurteilung der sozioökonomischen Analysen im Ergebnisbericht zu Etappe 1 nicht offen gelegt seien.
Bei der Darstellung der Ergebnisse im Erläuterungs- und im Ergebnisbericht wünschen sich die Akademien der Wissenschaften Schweiz eine klarere Trennung von geologischen und (sicherheits-)technischen Fragen.
Der Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg ist der Auffassung, dass im Ergebnisbericht einige ungeklärte Fragestellungen zur Nachvollziehbarkeit der im Auswahlverfahren getroffenen Entscheidungen bestehen.
Würdigung
Der «Ergebnisbericht zu Etappe 1: Festlegungen und Objektblätter» ist das Resultat von Etappe 1 des Sachplanverfahrens geologische Tiefenlager. Das BFE hat im Ergebnisbericht eine Gesamtbeurteilung der ersten Etappe vorgenommen. Er zeigt namentlich die Ausdehnung des geologischen Standortgebiets, den Planungsperimeter, das Fazit der Beurteilung hinsichtlich Sicherheit und Machbarkeit sowie hinsichtlich der Aspekte Raum und Umwelt. Ausserdem enthält er Anweisungen für die Umsetzung in der nachfolgenden Etappe. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der sicherheitstechnischen Überprüfung, der raumplanerischen Abklärungen, der Zusammenarbeit mit den Standortkantonen und Standortregionen sowie der Anhörung werden darin die behördenverbindlichen Festlegungen sowie die Objektblätter für die sechs Standortgebiete vom Bundesrat verbindlich festgelegt.