Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/32: Änderung von Artikel 8 des Energiegesetzes · 9 Seiten

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3.2 Auswirkungen auf die Kantone und die Gemeinden

Der Vollzug der Effizienzmassnahmen im Bereich serienmässig hergestellter Anlagen, Fahrzeuge und Geräte liegt bereits heute in der Zuständigkeit des Bundesrates. Dies wird auch mit der Änderung von Artikel 8 EnG so bleiben. Für die Kantone und Gemeinden werden keine Auswirkungen erwartet.

3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Effizienzmassnahmen sind ökologisch und volkswirtschaftlich sinnvoll. Dies zeigen Erfahrung mit bisherigen Effizienzvorschriften, welche durchwegs einen volkswirtschaftlichen Nutzen ausweisen.

So waren die allfällige Mehrkosten bei der Beschaffung von energieeffizienten Geräten in jedem Fall geringer, als die Einsparungen, die durch den reduzierten Energieverbrauch gemacht werden konnten. Systembedingt können jedoch die Auswirkungen erst bei der Ausgestaltung der detaillierten Verordnung im Detail berechnet werden.

Der Abschluss freiwilliger Zielvereinbarungen für Effizienzziele eröffnet andererseits initiativen und zukunftsgerichteten Unternehmen und Branchen die Möglichkeit, sich überzeugend auf dem Markt zu positionieren und sich gegenüber der in- und ausländischen Konkurrenz zu profilieren. Von der Neuregelung werden jene Betriebe profitieren, welche energieoptimierte Anlagen, Geräte und Fahrzeuge entwickeln und herstellen. Durch die Etablierung einer Best-Practice-Strategie unterstützt und fördert die Änderung von Artikel 8 die Innovation und Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft.

Für die Konsumentinnen und Konsumenten dürften sich die Änderungen finanziell positiv auswirken. Dies vor allem dann, wenn der ganze Lebenszyklus der Geräte, Anlagen und Fahrzeuge in Betracht gezogen wird. Allfällige Mehraufwendungen beim Kauf von Geräten werden erfahrungsgemäss durch Einsparungen in den Betriebskosten überkompensiert. Sämtliche bisherige Vorschriften zur Steigerung der Energieeffizienz von Geräten haben für die Konsumentin und den Konsumenten insgesamt zu einer finanziellen Einsparung geführt5. Weitere Angaben zu den Auswirkungen auf die Volkswirtschaft finden sich im Kapitel 1.5.

4 Verhältnis zur Legislaturplanung

Die Vorlage ist in der Botschaft vom 23. Januar 20086 über die Legislaturplanung 2007-2011 und im Bundesbeschluss vom 18. September 20087 über die Legislaturplanung 2007-2011 angekündigt.

5 Z.B. führt der Vergleich von zwei handelsüblichen Kühlschränken der Effizienzklasse A resp. A+ gemäss aktuellen Marktverhältnissen (Bruttopreise: 2090.- Fr. resp. 2170.- Fr.; Rabatte auf Bruttopreis: 30%, Strompreis: 20 Rp/kWh, Lebensdauer 10 a) zu einer Ersparnis in der Höhe von 2.5 % des Einkaufspreises.

6 BBl 2008 801

7 BBl 2008 8548