Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/55: Anpassung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) · 9 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 2Fedlex · Erläuternder Bericht
Der Nationalrat stimmte der Motion am 3. März 2010 mit 93 zu 85 Stimmen bei 8 Enthaltungen zu. In ihrer Sitzung vom 20. April 2010 beantragte die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) mit 5 gegen 5 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten Annahme der Motion. Die Kommission hat grundsätzlich anerkannt, dass Sans-Papiers beim Bildungszugang nicht gleich behandelt werden und einer teilweisen Ungerechtigkeit ein Ende bereitet werden sollte. Diese Jugendlichen dürfen nicht für ihre Situation verantwortlich gemacht und benachteiligt werden. Am 14. Juni 2010 hat ein Ständerat einen Ordnungsantrag eingereicht. Er wurde angenommen. Der Ständerat hat deshalb die Motion zur erneuten Prüfung an seine Kommission zurückgeschickt (AB 2010 S 628). Die SPK-S ist am 30. August 2010 auf ihre ursprüngliche Stellungnahme zurückgekommen und hat die Motion mit 6 zu 5 Stimmen abgelehnt. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass in begründeten Härtefällen im Rahmen der geltenden Gesetzesbestimmungen eine Lösung gefunden werden kann2. Der Ständerat hat die Motion am 14. September 2010 mit 23 zu 20 Stimmen angenommen (AB 2010 S 793).
2. Sans-Papiers in der Schweiz
2.1 Definition des Begriffs „Sans-Papiers“
Mit den Begriffen „Sans-Papiers“ oder „Personen ohne gesetzlichen Status“ werden Ausländerinnen und Ausländer bezeichnet, die sich ohne eine entsprechende Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz aufhalten. Sie gehen oft einer Erwerbstätigkeit nach. Es handelt sich dabei um Personen, die entweder unkontrolliert oder mit falschen Papieren eingereist sind und nie ein Aufenthaltsrecht besessen haben, oder die nach einem ursprünglich rechtmässigen Aufenthalt rechtswidrig in der Schweiz verblieben sind (beispielsweise nach Ablauf des Visums, einer Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung oder einem rechtskräftig abgewiesenen Asylgesuch).
Gemäss einer vom Forschungsinstitut „gfs.bern“ im Auftrag des Bundesamtes für Migration (BFM) erstellten Studie lebten im Jahr 2005 rund 90 000 Personen ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Ausserdem ergab die Studie, dass sich Sans-Papiers überall in der Schweiz aufhalten und überwiegend in oft prekären Arbeitsverhältnissen in Niedriglohnbranchen tätig sind. Es werden nur vergleichsweise wenige Sans-Papiers kriminell, und die bisherige Asylpolitik hat kaum Auswirkungen auf ihre Zahl.3
2.2 Situation der jugendlichen Sans-Papiers
Gemäss eines Berichts der Städteinitiative „lebten 2004 etwa 10 000 Jugendliche ohne gültige Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Pro Jahr dürften zwischen 300 und 500 Jugendliche ohne geregelten Aufenthalt die obligatorische Schule abschliessen und damit theoretisch in der Lage sein, eine Lehrstelle anzutreten. Gestützt auf die schweizerische Bildungsstatistik kann davon ausgegangen werden, dass etwa drei Viertel dieser Jugendlichen eine Berufslehre antreten möchten. Dies würde bedeuten, dass pro Jahr schätzungsweise zwischen 200 und 400 Lehrverhältnisse mit Papierlosen abgeschlossen werden könnten (etwa 0,25- 0,5% der 80 000 pro Jahr abgeschlossenen Lehrverhältnisse insgesamt)“.4
Kinder und Jugendliche haben ihren rechtswidrigen Aufenthalt in der Schweiz in aller Regel nicht selbst verschuldet. Die Gründe für ihren rechtswidrigen Aufenthalt können sehr vielfältig sein: Zum Zeitpunkt ihrer Geburt befanden sich ihre Eltern bereits ohne Aufenthaltsrecht in
2 http://www.parlament.ch/d/mm/2010/Seiten/mm-spk-s-2010-08-31.aspx
3 Sans-Papiers in der Schweiz: Arbeitsmarkt, nicht Asylpolitik ist entscheidend. gfs.bern forschung für Politik, Kommunikation und Gesellschaft, April 2005 Bern.
4 Bericht der Städteinitiative Sozialpolitik im Auftrag des Schweizerischen Städteverbandes, Juli 2010, der sich auf eine Studie des Forschungsinstituts gfs.bern stützt: http://staedteverband.ch/cmsfiles/bericht_sans_papiers_ssv_deutsch_final.pdf