Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/55: Anpassung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) · 9 Seiten

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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Migration BFM

Erläuternder Bericht

Anpassung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) aufgrund der Umsetzung der Motion Barthassat (08.3616) „Jugendlichen ohne gesetzlichen Status eine Berufslehre ermöglichen“

Februar 2012

1. Ausgangslage

Die von Nationalrat Luc Barthassat (GE/CVP) am 2. November 2008 eingereichte Motion „Jugendlichen ohne gesetzlichen Status eine Berufslehre ermöglichen“ (08.3616) wurde von den eidgenössischen Räten angenommen1. Sie beauftragt den Bundesrat, ausländischen Jugendlichen ohne rechtmässigen Aufenthalt, die ihre Schulbildung in der Schweiz absolviert haben, den Zugang zu einer Berufslehre zu ermöglichen. Mit dem vorgeschlagenen neuen Artikel 30a in der Verordnung vom 24. September 2007 über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE; SR 142.201) soll diese Motion umgesetzt werden.

Die Motion wird damit begründet, dass Jugendliche ohne gesetzlichen Status, auch wenn sie den grössten Teil oder die ganze obligatorische Schulzeit in der Schweiz absolviert haben, wegen nicht geregelten Aufenthaltsbedingungen nicht zu Berufslehren zugelassen werden, weil es dafür einen Arbeitsvertrag braucht. Hingegen können jugendliche Sans-Papiers praktisch ohne Hindernisse ein Studium absolvieren (siehe Ziffer 4.1). Beim Zugang zu den Ausbildungen liegt offensichtlich eine Ungleichbehandlung vor. Diese Praxis wirkt sich nach Meinung des Motionärs aus mehreren Gründen nachteilig aus (eine integrierte Personengruppe wird benachteiligt, der Schweizer Wirtschaft gehen potentielle(s) Know-how und Kompetenzen verloren, in die obligatorische Schulbildung investierte öffentliche Gelder sind verschwendet usw.).

In seiner Antwort vom 5. Dezember 2008 beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Das geltende Recht biete bei Härtefällen genügend Spielraum, um im Einzelfall humanitären Überlegungen Rechnung zu tragen. Ausserdem habe es im Parlament anlässlich der Totalrevision des Ausländergesetzes (AuG) eine breite Debatte über eine Amnestie oder eine neue Bestimmung zugunsten von Jugendlichen mit rechtswidrigem Aufenthalt gegeben und es wurde entschieden, dass keine neue Bestimmung aufgenommen wird.

1 http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20083616