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Vernehmlassung 2010/75: Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten (VTSchS) · 9 Seiten
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b. am Schlachtplatz einsatzbereite Ersatzausrüstungen nach Artikel 21 Absatz 2 vorhanden sind;
c. die Aufzeichnungen nach den Artikeln 9 Absatz 3, 20 Absatz 2 und 23 Absatz 4 dieser Verordnung sowie nach Artikel 186 Absatz 3 TSchV vorhanden und korrekt geführt sind.
8. Abschnitt: Schlussbestimmungen
Art. 26
Diese Verordnung tritt am xx. ..... 2008 in Kraft.
Tag. Monat 2008 Bundesamt für Veterinärwesen:
Hans Wyss