Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/105: Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden und über den Schutz der schweizerischen Souveränität. Bundesbeschluss über die Genehmigung von zwei europäischen Übereinkommen in Verwaltungssachen · 54 Seiten

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1 Grundzüge der Vorlage

1.1 Ausgangslage

1.1.1 Drei Aufträge – Ein Ergebnis

Die vorliegenden Entwürfe für ein Bundesgesetz und einen Bundesbeschluss über zwei Übereinkommen des Europarates sind das Ergebnis von Entwicklungen in drei unterschiedlichen Sachbereichen, die zu untersuchen die Bundesverwaltung aufgefordert war. Bei der Umsetzung der entsprechenden Aufträge hat sich gezeigt, dass die wechselseitigen Bezüge zwischen den drei Themen derart eng sind, dass es sinnvoll ist, sie in einem einzigen Projekt zu vereinigen:

– Auf der Grundlage von Vorarbeiten des Bundesamtes für Justiz beauftragte der Bundesrat am 20. August 2008 das EJPD (BJ), zusammen mit den interessierten Bundesstellen den gesetzgeberischen Handlungsbedarf für die grenzüberschreitende Amtshilfe abzuklären. Die vom BJ einberufene interdepartementale Arbeitsgruppe «grenzüberschreitende Amtshilfe» untersuchte die geltende Rechtslage und identifizierte an verschiedenen Stellen Reformbedarf.

– Mit dem Postulat «Die Behörden unter dem Druck der Finanzkrise und der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA» vom 30. Mai 2010 (10.3390 GPK NR / 10.3629 GPK SR) haben die Geschäftsprüfungskommissionen des Nationalrates und des Ständerates den Bundesrat beauftragt, Fragen zur Anwendung des Artikels 271 des Strafgesetzbuches (StGB, SR 311.0) abzuklären. Nach Artikel 271 StGB macht sich strafbar, wer «auf schweizerischem Gebiet ohne Bewilligung für einen fremden Staat Handlungen vornimmt, die einer Behörde oder einem Beamten zukommen». Die vom Bundesamt für Justiz 2010 vorgenommenen Untersuchungen haben ergeben, dass bei der Anwendung von Artikel 271 StGB Klärungsbedarf besteht.

– Am 16. März 2011 reichte die FDP-Fraktion eine Motion ein (Mo 11.3120), die den Bundesrat beauftragen will, zur Verstärkung der Schweizer Souveränität einen Entwurf eines «Souveränitätsschutzgesetzes» auszuarbeiten. Der Bundesrat hat Annahme der Motion beantragt. Vor den vorberatenden Kommissionen hat er auf die Vorarbeiten zum Gesetzesentwurf hingewiesen, der hier vorgestellt wird. National- und Ständerat sind dem Antrag diskussionslos gefolgt und haben die Motion überwiesen1.

1 Mit ihrer Motion «Pflichten und Rechte von rechtsberatend oder forensisch tätigen Angestellten. Gleichstellung mit freiberuflichen Anwältinnen und Anwälten» (07.3281) vom 11. Mai 2007 verlangte die nationalrätliche Rechtskommission die Schaffung eines Unternehmensjuristengesetzes. Der Bundesrat legte am 4. Juni 2010 einen Bericht vor, in dem er ankündigte, aufgrund der mehrheitlich negativen Vernehmlassungsergebnisse auf die Weiterführung des Gesetzesprojektes zu verzichten; er hat aber die Prüfung von Rechtsgrundlagen für Abwehrmassnahmen zum Schutz der schweizerischen Souveränität vor Bedrohungen durch ausländische Amtshandlungen in Aussicht gestellt (BBl 2010 4095). Der Nationalrat hat am 15. Dezember 2011 beschlossen, die Behandlung des Berichts – und damit die vom Bundesrat beantragte Abschreibung der Motion – zu sistieren, bis der Entwurf zu einem Souveränitätsschutzgesetz vorliegt. Der Ständerat wiederum hat am 14. März 2012 den Sistierungsbeschluss des Nationalrates abgelehnt.