Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/105: Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden und über den Schutz der schweizerischen Souveränität. Bundesbeschluss über die Genehmigung von zwei europäischen Übereinkommen in Verwaltungssachen · 54 Seiten
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1.1.3 Aktuelle Entwicklungen
In den letzten Jahren sind die Bundesbehörden in verschiedenen Zusammenhängen mit Ereignissen konfrontiert gewesen, welche die Grenzen der geltenden Rechtslage aufgezeigt haben. Wir verweisen dafür auf die Darstellung im Bericht des Bundesamtes für Justiz vom 14. März 20113. Zudem haben verschiedene Gesetzgebungsvorhaben Fragen der grenzüberschreitenden Amtshilfe aufgegriffen und zu kontroversen Ergebnissen geführt: Mit einer Teilrevision des Embargogesetzes sollte erreicht werden, dass gegen die Entscheidung, in der Schweiz erhobene Informationen amtshilfeweise an ausländische Behörden weiterzugeben, kein Rechtsmittel ergriffen werden kann. Das Vorhaben ist auf erhebliche Kritik gestossen. Ähnlich fielen die Reaktionen auf den Vorschlag des Bundesrates über die Zusammenarbeit mit ausländischen Wettbewerbsbehörden aus, die in der Vernehmlassungsvorlage zur Teilrevision des Kartellgesetzes vorgesehen war. Andererseits sind ähnlich lautende Amtshilfebestimmungen in anderen Gesetzesvorlagen (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, totalrevidiertes Lebensmittelgesetz, neues Spirituosensteuergesetz) unbestritten geblieben.
1.1.4 Parlamentarische Vorstösse
Im Zusammenhang mit dem UBS-Abkommen und mit den «neuen» Doppelbesteuerungsabkommen haben verschiedene parlamentarische Vorstösse die Frage nach einem Amtshilfegesetz aufgegriffen (Motion Baumann, 09.4335; Motion Bischof, 09.3319; Motion FDP-Liberale Fraktion, 09.3056 Motion WAK-N, 10.3341). Damit wird der Sorge Ausdruck verliehen, dass die Souveränität der schweizerischen Rechtsordnung durch ausländische Verwaltungsverfahren in Mitleidenschaft gezogen wird, wenn Behörden und Private von den ausländische Behörden zu einem Verhalten gezwungen werden, das mit den Rechtspflichten des schweizerischen Rechts nicht vereinbar ist. Andere parlamentarische Vorstösse thematisieren Souveränitätsverluste, die der schweizerischen Rechtsordnung durch ausländisches Recht oder durch ausländische Verfahren drohen. Diese Vorstösse verlangen entweder Massnahmen «zur wirksamen und nachhaltigen Verhinderung, Abwehr und Neutralisierung ausländischer Rechtsübergriffe in schweizerische Hoheitsgebiete» oder fordern mehr Zurückhaltung bei der Anpassung des Landesrechts an ausländisches und namentlich europäisches Recht (Motion Freysinger, 09.3452; Interpellation Reymond, 10.3810, Interpellation Freysinger, 11.3904). Die Motion der FDP-Liberale Fraktion vom 16. März 2011 verlangt vom Bundesrat ausdrücklich «zur Verstärkung der Schweizer Souveränität einen Entwurf eines «Souveränitätsschutzgesetzes» auszuarbeiten (11.3120). Sie ist von beiden Räten überwiesen worden. Das Thema ist insbesondere im Steuerbereich aktuell geblieben. So verlangt Nationalrat Quadri mit einer Interpellation vom 4. Dezember 2012 (12.4043) Auskunft darüber, wie der Bundesrat auf Souveränitätsverletzungen reagieren will, die durch Amtshandlungen von ausländischen Steuerfahnder in der Schweiz begangen werden.
3 Siehe Fussnote 2.