Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/110: Bericht über die Zukunft der 2. Säule · 176 Seiten
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der Beginn einer konstanten Rechtsprechung ist oder ob das Bundesgericht in künftigen Fällen anders entscheiden würde.
11.2.4 Rolle des Sicherheitsfonds
Wird eine Vorsorgeeinrichtung insolvent, greift der Sicherheitsfonds ein. Alle Vorsorgeeinrichtungen, die dem Freizügigkeitsgesetz (FZG) unterstellt sind, zahlen jährliche Beiträge an den Sicherheitsfonds (Art. 12 der Verordnung über den Sicherheitsfonds BVG, SFV). Sie können dem Sicherheitsfonds einen Antrag auf Sicherung der Leistungen stellen, wenn sie zahlungsunfähig werden. Zahlungsunfähig ist eine Vorsorgeeinrichtung oder ein Versichertenkollektiv, wenn fällige gesetzliche oder reglementarische Leistungen nicht erbracht werden können und eine Sanierung nicht mehr möglich ist (Art. 25 Abs. 2 SFV).
Wichtig ist zu betonen, dass der Sicherheitsfonds nicht die gesamten reglementarischen Leistungen sicherstellt. Vielmehr sind gemäss Art. 56 Abs. 2 BVG nur Leistungen, die sich aufgrund eines massgeblichen Lohns in der anderthalbfachen Höhe des oberen Grenzbetrages nach Art. 8 Abs. 1 BVG im Zeitpunkt der Eröffnung der Liquidation ergeben, gesichert. Diese Begrenzung kann dazu führen, dass Rentner einer insolvent gewordenen Pensionskasse vom Sicherheitsfonds nicht ihre ganze Rente ersetzt erhalten und finanzielle Abstriche hinnehmen müssen152. Diese Begrenzung trifft jedoch nur Rentner, die sehr hohe Renten beziehen.
Im Fall einer Unterdeckung ist der Sicherheitsfonds insbesondere für BVG-Minimalkassen besonders wichtig. Jene haben nämlich nur ein sehr beschränktes Sanierungsinstrumentarium. Dies bedeutet, dass eine unterdeckte BVG-Minimalkasse grundsätzlich nur sehr schwer oder sehr langwierig saniert werden kann. Gelingt dies nicht, wird die Vorsorgeeinrichtung liquidiert und die Leistungen werden vom Sicherheitsfonds sichergestellt.
Die Sicherstellung der Leistungen durch den Sicherheitsfonds ist mit einem gewissen Moralhazard-Verhalten verbunden. Moral Hazard beschreibt das Problem einer Verhaltensänderung, die dadurch ausgelöst wird, dass eine Versicherung ein Risiko deckt. So besteht z.B. die Gefahr, dass Vorsorgeeinrichtungen Rentnerbestände mit überhöhtem technischen Zinssatz übernehmen und das finanzielle Gleichgewicht der Kasse soweit destabilisiert wird, bis die Vorsorgeeinrichtung insolvent wird. Da der Sicherheitsfonds in solchen Fällen einspringt, besteht für die Kassen wenig Anreiz, die Rentner zu einem realistischen technischen Zinssatz zu übernehmen.
11.2.5 Rentnerkassen
Aktuell gibt es in der Schweiz 256 reine Rentnerkassen.153 Stützen sich diese auf realistische technische Grundlagen und sind sie voll ausfinanziert, stellen sie in der Regel kein Problem dar. Heikler sind hingegen Kassen, die nicht genügend ausfinanziert sind. Viele Rentnerkassen haben einen Deckungsgrad zwischen 95 und 100%. Ist eine reine Rentnerkasse in einer Unterdeckung, ist es für sie sehr schwierig, das finanzielle Gleichgewicht wieder herzustellen. Solche Kassen sind langfristig deshalb gefährdet und es besteht die Gefahr, dass sie vom Sicherheitsfonds übernommen werden müssen.
Rentnerkassen können aus verschiedenen Gründen entstehen. In der Praxis ist vereinzelt eine gewisse Antiselektion festzustellen; so kommt es z.B. vor, dass die neue Vorsorgeeinrichtung nach einer Betriebsrestrukturierung nur die aktiven Versicherten, nicht aber die Rentner, übernimmt. Es gibt sogar vereinzelte Vorsorgeeinrichtungen, die Gefässe zur Übernahme von Rentnern bilden oder dies beabsichtigen bzw. beabsichtigten. Diese Geschäftsmodelle, die in der Praxis glücklicherweise eine Ausnahmeerscheinung darstellen, fördern die aktive Schaffung von Rentnerkassen. Dies ist problematisch, wenn diese Kassen nicht ausfinanziert sind. Jedoch ist es schwierig, diesen Vorgang zu verhindern, weil das
152 Dies kam 2009 „in Einzelfällen“ vor: Sicherheitsfonds BVG, Geschäftsbericht 2009, in: http://www.sfbvg.ch/xml_1/internet/de/application/d152/f187.cfm, S. 6.
153 Gemäss Information des Sicherheitsfonds vom 21. Januar 2011.