Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/110: Bericht über die Zukunft der 2. Säule · 176 Seiten

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Auslöser dieses Booms waren die hohen Gewinnerwartungen, die durch neue technologische Entwicklungen (insbesondere der Verbreitung des Internets) entfacht wurden. Daher kam es ab 1995 zu einer Vielzahl von Neugründungen von IT-Unternehmen und viele Anleger wollten über einen Aktienkauf an vermeintlichen zukünftigen Gewinnen teilhaben. Nach einigen Jahren zeichnete sich ab, dass die hochbewerteten Unternehmen die Gewinnerwartungen in absehbarer Zeit nicht erfüllen konnten. Ihr Börsenwert war zudem zumeist nicht durch materielle Gegenwerte gedeckt, da das Kapital eines IT-Unternehmens weniger in materiellen Gütern als vielmehr in den geistigen Leistungen seiner Mitarbeiter zu finden ist. Als im März 2000 die Kurse zu sinken begannen und vermehrt Verkäufe getätigt wurden, platzte diese „Dot.com-Blase“ (Name bezieht sich auf die Internet-Domain-Endung „.com“) und trieb die Finanzindustrie und insbesondere auch die in der beruflichen Vorsorge tätigen Lebensversicherer in die Krise sowie Pensionskassen in die Unterdeckung. In dieser Zeitspanne gewann die vorher als Randthema behandelte Transparenz deutlich an Gewicht.

Die am 1. April 2004 im Rahmen der 1. BVG-Revision in Kraft gesetzten Transparenzbestimmungen des BVG umfassen die Artikel 65 Abs. 3, 65a, 68 Abs. 3 und 4 sowie 86b BVG und die zugehörigen Bestimmungen der BVV 2. Geregelt werden darin die Transparenzerfordernisse und Informationswege auf den verschiedenen Stufen der beruflichen Vorsorge, d.h. Versicherungsgesellschaft, Vorsorgeeinrichtung, Vorsorgewerk und Versicherter.

Die Strukturreform in der beruflichen Vorsorge verbesserte die Transparenz nochmals: Es wurden zusätzliche Bestimmungen eingeführt, welche auf den 1. Juli 2011 in Kraft gesetzt wurden. So müssen neu Rechtsgeschäfte, welche die Vorsorgeeinrichtungen mit Nahestehenden abschliessen, bei der Prüfung der Jahresrechnung gegenüber der Revisionsstelle offen gelegt werden (Art. 51c Abs. 2 BVG). Ebenso müssen Experten, Anlageberater und Anlagemanager im Jahresbericht mit Name und Funktion aufgeführt werden (Art. 51c Abs. 4 BVG).

14.2 Problemanalyse

Wie geschildert, stellt die Transparenz ein wichtiges Element des Systems der beruflichen Vorsorge dar. Das Gebilde der 2. Säule ist jedoch sehr heterogen und komplex.

Auf der einen Seite befinden sich die Hauptakteure dieses Systems, die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer, welche in der Regel keine ausgewiesenen Fachleute sind und im Milizsystem arbeiten. Auf der anderen Seite steht ihnen eine spezialisierte Vorsorgeindustrie gegenüber, welche mit immer komplexeren Modellen und neuen Produkten aufwartet. Dazu kommt auch eine zunehmende gesetzliche Regulierung, welche das System der beruflichen Vorsorge nicht vereinfacht.

Es stellt sich daher immer mehr die Frage, wie umfangreich die Informationsmenge sei soll und wie diese sachgerecht und verständlich aufbereitet werden kann. Damit verbunden ist auch das Kosten-/Nutzen-Verhältnis. Die Informationsaufbereitung durch die Versicherer wie auch die Informationsverarbeitung durch die Vorsorgeeinrichtungen sind mit Kosten verbunden, die in der Regel mit zunehmendem Detaillierungsgrad überdurchschnittlich steigen. Konkret bedeutet dies, dass die Maximierung der den Vorsorgeeinrichtungen zufliessenden Informationsmenge nicht zwingend zu mehr Effizienz führt. Die Miliz-Akteure wären bezüglich Interpretation auf externe Unterstützung angewiesen, was den Beratungsaufwand auf Stufe Vorsorgeeinrichtung massiv erhöhen würde. Der maximale Informationsstand ist folglich bei Existenz einer Kostenrestriktion nicht zwingend optimal.

Auch hinsichtlich der Forderung nach Vergleichbarkeit muss man sich vergegenwärtigen, dass bei der Vielfalt der bestehenden Vorsorgeformen Vergleiche äusserst anspruchsvoll sind und dass die Forderung nach einem Maximum in diesem Bereich mit sehr hohen administrativen Kosten verbunden sein kann.