Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/110: Bericht über die Zukunft der 2. Säule · 176 Seiten
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Verwaltungskosten oder Leistungen immer in Kontext mit dem gesamten Umfeld einer Einrichtung betrachtet werden, um eine aussagekräftige Aussage und allenfalls auch einen Vergleich mit einer anderen Vorsorgeeinrichtung zu erhalten.
14.4.1.2 Lösungsansatz A.1: Best-practice-standard der Oberaufsichtskommission in Zusammenarbeit mit den Fachverbänden
Auf Gesetzes- und insbesondere Verordnungsstufe wurden mit der Strukturreform bereits zusätzliche Transparenzvorschriften eingeführt. Wenn noch mehr Transparenz und Vergleichbarkeit erzielt werden soll, müsste zusätzlich reguliert werden. Dabei ist zu beachten, dass mehr Transparenzvorschriften immer auch mehr Kosten bedeuten, da die Komplexität der Materie eine kundenorientierte Kommunikationspolitik verlangt, um dem Versicherten einen tatsächlichen Mehrwert zu verschaffen. Somit gilt es abzuwägen, ob dabei das Kosten-Nutzen Verhältnis noch gewahrt ist.
In diesem Bereich könnte die neue Oberaufsichtskommission in Zusammenarbeit mit den Fachverbänden einen best-practice-standard erlassen. Die Oberaufsichtskommission müsste entscheiden, ob diese die Form einer Weisung i.S.v. Art. 64a Abs. 1 Bst. a BVG oder eines Standards i.S.v. Art. 64a Abs. 1 Bst. c BVG einnehmen müsste. Die Weisung oder der Standard könnten detaillierte fachtechnische und zielgruppenorientierte Ausführungen beinhalten, welche auf Verordnungsstufe nicht möglich sind. Beides könnte zudem sehr praxisnah ausgestaltet und rasch den geänderten Umständen angepasst werden.
Dieser Lösungsansatz stellt für die BVG-Kommission eine Option dar.
14.4.1.3 Lösungsansatz A.2: Einheitliche Benchmarks
Um die Vergleichbarkeit der Informationen und somit auch die Transparenz des Systems als Ganzes zu verbessern, könnten einheitliche Kennzahlen und Benchmarks eingeführt werden. Mit einer Vereinheitlichung der Kennzahlen und Benchmarks würde eine echte Vergleichbarkeit zwischen den einzelnen Vorsorgeeinrichtungen geschaffen.
Eine Vereinheitlichung der Kennzahlen und Benchmarks bedingt jedoch vorgängig eine Vereinheitlichung und zwingende Anwendung von wichtigen Parametern wie des technischen Zinssatz oder des Umwandlungssatzes. Es ist fraglich, ob diese Parameter für sämtliche Einrichtungen sinnvoll vereinheitlicht werden können und ob eine solche Einschränkung des Ermessensspielraums politisch realistisch ist, da dies ein starker Eingriff in die Autonomie der Vorsorgeeinrichtung darstellt. Die Möglichkeit, für unterschiedliche Voraussetzungen unterschiedliche Lösungen zu treffen, ist eine Stärke der schweizerischen beruflichen Vorsorge.
Dieser Lösungsansatz stellt für die BVG-Kommission keine Option dar.