Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/110: Bericht über die Zukunft der 2. Säule · 176 Seiten

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14.3 Soll-Zustand

Wie einleitend bereits erwähnt, werden mit der Einforderung von Transparenz folgende Ziele verfolgt:

 Nachvollziehen von Zusammenhängen und Prozessen,

 Vergleichbarkeit von Leistungen und Kosten,

 Schutz vor Missbräuchen,

 Vertrauen der Versicherten in das System.

Die mit der 1. BVG-Revision in Kraft gesetzten neuen Transparenzbestimmungen wurden umgesetzt und haben insbesondere im Bereich der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen zu klaren Verbesserungen geführt.

Ein Ende 2006 von Nationalrat Robbiani eingereichtes Postulat verlangt vom Bundesrat, in einem Grundlagenbericht darzulegen, wie weit das Öffentlichkeitsprinzip im BVG angewendet wird, welche Ergebnisse bereits erzielt wurden, wo noch Mängel bestehen und welche weiteren Schritte unternommen werden sollen. Der Bundesrat hat in der Folge drei Forschungsprojekte in Auftrag gegeben, die auf das Anliegen des Postulanten eingehen. Es handelt sich dabei um die Prüfung der Auswirkungen der neuen Regeln bezüglich paritätischer Verwaltung182 sowie der Auswirkungen der Transparenzmassnahmen auf die Versicherten und Führungsorgane.

Die zwei Forschungsberichte183, welche zum Thema Transparenz erstellt wurden, kommen denn auch zum Schluss, dass die Transparenzvorschriften in allen Bereichen umgesetzt worden sind, wobei aber die beabsichtigten Wirkungen nicht in allen Bereichen in vollem Umfang eingetreten sind. Über 60 Prozent der befragten Versicherten sind zwar der Meinung, dass sich die Information durch ihre Vorsorgeeinrichtung in den letzten Jahren grundsätzlich verbessert hat. Der gleiche Anteil bestätigt eine Verbesserung der Informationsqualität (Nachvollziehbarkeit, Präsentation). Es hat sich aber gezeigt, dass eine Diskrepanz zwischen der objektiv zur Verfügung gestellten und der von den Versicherten als verfügbar wahrgenommenen Information besteht.

Der Bundesrat sicherte in seiner Antwort zum Postulat Robbiani zu, im Nachgang zu den Forschungsarbeiten einen Bericht über die Transparenz in der beruflichen Vorsorge zu erstellen. Dies ist nun mit vorliegendem Bericht erledigt.

Die beiden vorerwähnten Forschungsberichte und auch die Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass mit der 1. BVG-Revision ein grosser Schritt vorwärts in Richtung einer verbesserten Transparenz gemacht wurde. Mit der Strukturreform sind zudem weitere Transparenzbestimmungen gefolgt.

14.4 Lösungsansätze

14.4.1 Problem A: Vergleichbarkeit der Vorsorgeeinrichtungen untereinander

14.4.1.1 Problembeschreibung A

Trotz bereits hoher Transparenz lassen sich aufgrund des gesetzlichen Ermessensspielraums bei wichtigen Parametern kaum aussagekräftige Vergleiche zwischen den Vorsorgeeinrichtungen machen. So müssen z.B. Angaben über Deckungsgrad,

182 Bolliger Christian / Rüefli Christian (Büro Vatter) im Auftrag des BSV, Umsetzung und Wirkungen der Vorschriften über die paritätische Verwaltung, Forschungsbericht 7/09, Bern 2009.

183 - Edelmann Hansueli / Keller Beat / Ott Walter / Bade Stephanie / Kaufmann Yvonne (ECOFIN Research and Consulting AG / econcept AG), Transparenzvorschriften: Auswirkungen auf die Führungsorgane von Vorsorgeeinrichtungen», Zürich 2009, in: http://www.bsv.admin.ch/dokumentation/publikationen/00098/index.html?lang=de. - Edelmann Hansueli / Keller Beat / Ott Walter / Bade Stephanie / Kaufmann Yvonne (ECOFIN Research and Consulting AG / econcept AG), Transparenzvorschriften: Auswirkungen auf die Versicherten», Zürich 2009, in: http://www.bsv.admin.ch/dokumentation/publikationen/00098/index.html?lang=de.