Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/110: Bericht über die Zukunft der 2. Säule · 176 Seiten

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2.2.6.3 Vorbezug für den Erwerb von Wohneigentum

2.2.6.3.1 Nicht invalide Versicherte

Der Bezug des Altersguthabens vor Eintritt eines Vorsorgefalls ist auch möglich in Form des Vorbezuges für die Finanzierung von Wohneigentum.

Pro Jahr tätigen rund 35'000 Versicherte in der Höhe von insgesamt ungefähr 2,6 Milliarden Franken Vorbezüge für den Erwerb von Wohneigentum. Der durchschnittliche Vorbezug liegt bei 70'000 – 75’000 Franken. Diese Fakten werden zunehmend kritisch diskutiert. Einerseits werden Vorbezüge nur selten zurückbezahlt (jährlich rund 4500 Rückzahlungen für insgesamt rund 250 Mio. Franken, wobei der durchschnittliche Betrag der Rückzahlung bei 60'000 Franken liegt).44 Dies vermindert die Altersvorsorge der betroffenen Personen dauerhaft. Andererseits ist es schwierig festzustellen, welche Personen WEF-Vorbezüge tätigen. Gemäss der Statistik des BSV über die Vorbezüge von Geldern der beruflichen Vorsorge im Rahmen der Wohneigentumsförderung sind es vor allem Personen mit einem potentiellen45 AHV-pflichtigen Einkommen zwischen 60'000 bis 100'000 Franken, die ihre Vorsorgegelder für den Erwerb von Wohneigentum nutzen.46 Eine Studie der UBS hat hingegen ergeben, dass vor allem Schwellen-Haushalte, d.h. Haushalte mit tiefen Einkommen und einer niedrigen Sparquote, besonders oft Vorbezüge tätigen.47 Mit Blick auf die Diskussion um die notwendige Höhe der Ersatzquote, besonders bei tiefen Einkommen, ist dies problematisch. Ob sich durch den Erwerb der Liegenschaft für die Phase des Alters die Wohnkosten dauerhaft senken lassen, sodass sie die tiefere Ersatzquote aufwiegen können, hängt stark von Fakten wie der Entwicklung des Immobilienmarktes oder der Hypothekarzinsen ab. Langfristige Prognosen sind deshalb schwierig.

Aus diesen Gründen ist es schwierig, die Auswirkungen der Vorbezüge für Wohneigentum auf den Versicherungsschutz im Alter abzuschätzen. Der Rückgriff auf die 2. Säule zur Finanzierung von Wohneigentum kann aber zu finanziellen Engpässen führen: Aus einer Befragung der Vorbezüger/innen, die im Rahmen der Wirkungsanalyse von WEF durchgeführt wurde, ist bekannt, dass bereits jetzt Fälle aufgetreten sind, in denen sich Rentenbezüger finanziell in erheblichem Masse einschränken mussten, weil der Vorbezug aus der 2. Säule eine wesentliche Renteneinbusse zur Folge hatte.48 Betroffen sind gemäss der Wirkungsanalyse 19.5 % der über 63-jährigen weiblichen bzw. der über 65-jährigen männlichen Bezüger und 9.1 % der weiblichen Bezüger zwischen 60 und 62 Jahren bzw. der männlichen Bezüger zwischen 60 und 64 Jahren. Zumindest ein Teil dieser Personen wird nach Eintritt des Vorsorgerisikos auf steuerfinanzierte Ergänzungsleistungen angewiesen sein.

2.2.6.3.2 Invalide Versicherte

Im Zusammenhang mit dem Vorbezug für den Erwerb von Wohneigentum ist auf die am 5. März 1997 von Nationalrat François Borel eingereichte Motion «Wohneigentumsförderung für Invalide» (97.3068) hinzuweisen. Diese fordert folgende Anpassungen des BVG: Erstens sollen invalide Personen, die zu 100 Prozent durch eine andere Versicherung als die berufliche Vorsorge (z.B. IV, Unfallversicherung, Militärversicherung oder Haftpflichtversicherung) entschädigt werden, ebenfalls Vorbezüge für den Erwerb von Wohneigentum tätigen können. Zweitens sollen für invalide Personen, die eine Rente der

44 BSV, Schweizerische Sozialversicherungsstatistik, Bern 2010, S. 133; ESTV / BSV / BWO, Wohneigentumspolitik in der Schweiz, S. 43 ff., in: http://www.estv.admin.ch/dokumentation/00075/00803/index.html?lang=de&download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU04 2l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDeH12e2ym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--.

45 Den Berechnungen liegt das höchste AHV-pflichtige Einkommen der letzten zehn Jahre zu Grunde.

46 ESTV / BSV / BWO, Wohneigentumspolitik in der Schweiz, S. 48, in: http://www.estv.admin.ch/dokumentation/00075/00803/index.html?lang=de&download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU04 2l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDeH12e2ym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--.

47 Veraguth Thomas, Zweite-Säule-Vorbezug als gefährliches Spiel, in: UBS real estate focus Januar 2011, http://www.ubs.com/1/g/wealthmanagement/wealth_management_research/ubs_real_estate_focus.html, S. 16.

48 Hornung Daniel et al. im Auftrag des BSV, Wirkungsanalyse der Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (WEF), Forschungsbericht 17/03, Bern 2003.