Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/110: Bericht über die Zukunft der 2. Säule · 176 Seiten
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beruflichen Vorsorge beziehen, Vorbezüge in dem Ausmass möglich sein, in dem ihre Beiträge nicht das Risiko Invalidität abdecken. In seiner Antwort vom 2. Juni 1997 vertrat der Bundesrat die Auffassung, dass der Motion nicht Folge zu leisten sei, er versprach aber, eine Regelung im Sinne des Motionärs noch genauer zu überprüfen. Die Motion wurde in der Folge in ein Postulat umgewandelt. Die Prüfung ergab, dass eine Regelung im Sinne des Postulats Borel folgende Auswirkungen hätte:
Einerseits entstünde ein erhöhter Finanzierungsbedarf. Bei der Berechnung der Risikoprämien wird berücksichtigt, dass gewisse Versicherungsfälle Risikogewinne abwerfen, weil aufgrund der Überentschädigungskürzung Leistungen eingespart werden können. Könnten vollinvalide Versicherte, die aufgrund der Überentschädigungskürzung keine Leistungen der beruflichen Vorsorge ausbezahlt erhalten, Vorbezüge für Wohneigentum tätigen, hätte dies laut Schätzungen des BSV jährliche Mehrkosten von ca. 18 Millionen Franken zur Folge. Könnten zusätzlich teilinvalide Versicherte, die nach geltendem Recht lediglich den aktiven Teil des Altersguthabens für den Erwerb von Wohneigentum vorbeziehen dürfen, künftig auch auf den nicht aktiven Teil zurückgreifen, würde dies die Mehrkosten noch um 12 Millionen Franken pro Jahr anheben. Insgesamt würden sich die zusätzlichen Kosten also auf etwa 30 Millionen Franken pro Jahr belaufen, was eine Zusatzfinanzierung in der Grössenordnung von 0,22 ‰ der koordinierten Lohnsumme erforderte.
Andererseits bestünde die Gefahr, dass die Überentschädigungsregelung nach Art. 34a Abs. 1 BVG sowie Art. 24 und 25 BVV 2 ausgehebelt würde. Invalide Personen, die durch Leistungen anderer Sozialversicherungen bereits auf eine Ersatzquote von 90% oder mehr kommen und einen Vorbezug tätigen, befänden sie sich nach Eintritt des Versicherungsfalls Invalidität nämlich in einer besseren wirtschaftlichen Situation als zuvor.
Schliesslich ist nicht zu übersehen, dass die von Postulant Borel geforderten Anpassungen bedeutende Änderungen des Systems der beruflichen Vorsorge zur Folge hätten. Die Invalidenrenten werden heute nämlich nicht nur durch Invaliditätsrisikoprämien, sondern auch durch das Altersguthaben finanziert. Die Risikoprämien und das Altersguthaben sind für die Finanzierung der Invalidenleistungen also untrennbar miteinander verbunden. Mit den geforderten Änderungen würde diese Verbindung aufgehoben.
2.2.6.4 Kapitalauszahlung der Altersleistung
2.2.6.4.1 Bei Vorsorgeeinrichtungen
Nach der gesetzlichen Konzeption sollen die Leistungen der beruflichen Vorsorge in erster Linie in Rentenform ausbezahlt werden. Je nach Reglement können sie allerdings vollständig in Kapitalform bezogen werden.
Den vollständigen Bezug der Altersleistung in Kapitalform verlangten gemäss der aktuellsten verfügbaren Neurentner-Statistik knapp 35% der Versicherten, die im Laufe des Jahres 2005 den Altersrücktritt angetreten haben. Gut die Hälfte beziehen demnach die Leistungen ausschliesslich in Form der Rente und rund 15% machen gemischte Bezüge (Rente und Kapital).49 Des Weiteren lässt sich feststellen, dass Versicherte in BVG-Minimalplänen ihre Altersleistung häufiger in Kapitalform beziehen: Die Kapitalbezugs-Quote liegt bei dieser Kategorie leicht über 50%.
Die Auswirkungen eines Bezugs der Altersleistung in Kapitalform sind schwer abzuschätzen. Eine nicht repräsentative Auswertung von Steuerdaten durch das BSV lässt vermuten, dass die Wahrscheinlichkeit, Ergänzungsleistungen zu beziehen, bei Personen mit einer ausschliesslichen BVG-Kapitalabfindung höher ist als bei Personen, die eine Rente beziehen. Da die Ergänzungsleistungen aber sehr stark mit den finanziellen Verhältnissen der versicherten Person zusammenhängen und deshalb nicht ausgemacht werden kann, welcher Teil der Versicherten auch ohne getätigten Kapitalbezug auf Ergänzungsleistungen angewiesen gewesen wäre, lassen sich keine aussagekräftigen Schlussfolgerungen ziehen.
49 Auswertung der Daten zu den Neurentnern aus der Pensionskassenstatistik 2005 durch das BSV.