Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/110: Bericht über die Zukunft der 2. Säule · 176 Seiten
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grundsätzlich vorsichtiger mit den Geldern umgehen (z. B. bei der Kreditvergabe). Bei den Banken kommt noch zusätzlich hinzu, dass die Eigenmittelerfordernisse ebenfalls von der Qualität der Schuldner abhängig sind.
Mittels Auslagerung der Forderung an eine Zweckgesellschaft wird eine sogenannte „Asset Backed Security“ (forderungsbesichertes Wertpapier) geschaffen, ein verbrieftes Wertpapier. Vornehmlich handelt es sich dabei um Forderungen aus Krediten, hochverzinslichen Anleihen, Hypotheken, Kreditkartengeschäften, Lizenz- und Franchisegeschäften, anderen Vermögensgegenständen, Leasingverträgen sowie Lieferungen und Leistungen. Ähnliche Produkte existieren auch im Bereich der „Insurance Linked Securities“, mittels derer Versicherungsrisiken an einen Investor ausgelagert werden.
Die Forderungen können auch gepoolt angeboten werden. Dabei erwirbt eine Zweckgesellschaft ein Portfolio aus besicherten Wertpapieren oder hochverzinslichen Anleihen. Anschliessend werden die Forderungen neu strukturiert. Es werden verschiedene Tranchen gebildet, Senior, Mezzanine und Equity. Die Rückzahlung und Zinszahlungen des Portfolios bedienen zuerst die Ansprüche der Senior Tranche, dann die Mezzanine und am Schluss die Equity Tranche. Verluste werden also zuerst durch die Equity Tranche getragen, diese bieten daher auch die höchste Verzinsung. Man spricht hier von Collateralized Debt Obligations (CDO) oder auch Collateralized Loan oder Bond Obligations. Als bedeutendes Vehikel zur Finanzierung des amerikanischen Hypothekarmarktes waren sie ein wichtiger Auslöser der Finanzkrise. Dabei existieren diverse Unterkategorien (z.B. synthetische Forderungen), auf die hier nicht näher eingegangen wird. Bei restrukturierten Forderungen kann neben den oben unter den Zweckgesellschaften erwähnten Risiken auch noch das Problem bestehen, dass die Abwicklung der Forderungen im Konkursfall des Schuldners und damit der Zugriff auf die Sicherheiten (z.B. Häuser) sich aufgrund der Restrukturierung schwierig gestalten kann.
Betrachtet man die Aktivseite der Vorsorgeeinrichtungen und damit das Anlageverhalten der Vorsorgeeinrichtungen, und geht man davon aus, dass die Risikofähigkeit der Vorsorgeeinrichtungen im Durchschnitt im Einklang mit den getätigten Anlagen steht (aufgrund der individuellen Einschätzung der Vorsorgeeinrichtungen), so muss angesichts der Finanzmarktentwicklung der letzten Jahre auch die Frage gestellt werden, welches Renditepotential und welche Risiken sich daraus ergeben. Dabei können der Einfachheit halber repräsentative Indizes analysiert werden. Ebenso müssen die aktuelle Zinssituation und allfällige Folgen für die Zukunft skizziert werden. Diese Analyse ist für die Einschätzung der Leistungsmöglichkeiten der beruflichen Vorsorge in der Zukunft wichtig.
6.3 Soll-Zustand
Die Anlagevorschriften sind aufgrund der Erfahrungen der Finanzkrise kritisch zu überprüfen.
Dies dürfte insbesonders folgende Bereiche betreffen:
Die aktuelle Regelung von strukturierten Produkten / Forderungen und „Asset backed Securities“, welche von Zweckgesellschaften emittiert werden
Repo Geschäfte93 und Securities Lending94
Immobilienanteile
Kritisiert wurde auch die Zulassung von alternativen Anlagen unter Artikel 53 BVV 2. Beleuchtet werden sollte in diesem Zusammenhang, welchen Beitrag die alternativen Anlagen in einem Pensionskassenportfolio leisten können, und ob aufgrund der dabei festgestellten Risiken von alternativen Anlagen die aktuelle Regelung gerechtfertigt ist.
93 Repo Geschäfte: sog. Repurchase Agreements, sind Pensionsgeschäfte; Definition vgl. Art. 11 KKV-Finma, in: http://www.admin.ch/ch/d/sr/9/951.312.de.pdf.
94 Securities Lending: Effektenleihe, Definition vgl. Art. 1 KKV-Finma, in: http://www.admin.ch/ch/d/sr/9/951.312.de.pdf.