Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/116: Bundesgesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen (Krebsregistrierungsgesetz, KRG) · 86 Seiten
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4.1 Auswirkungen auf den Bund
Der vorliegende Vorentwurf verpflichtet den Bund in Artikel 29, die nationale Krebsregistrierungsstelle und das Schweizer Kinderkrebsregister zu führen und zu finanzieren. Zudem soll er eine Vertrauensstelle für die Ver- und Entschlüsselung der Versichertennummer einrichten und finanzieren (Art. 29 Abs. 1 Bst. c). Die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen auf den Bund sind in Tabelle 3 zusammengefasst.
Die im Vorentwurf in den Artikeln 14 bis 21 aufgeführten Aufgaben der nationalen Krebsregistrierungsstelle entsprechen zu einem grossen Teil dem heutigen Aufgabengebiet der Stiftung Nicer. Auch die in Artikel 22 aufgeführten Aufgaben und Zuständigkeiten des Schweizer Kinderkrebsregisters entsprechen den aktuellen Aktivitäten des heutigen Kinderkrebsregisters. Es ist deshalb vorgesehen, die entsprechenden Aufgaben der Stiftung Nicer bzw. dem SKKR zu übertragen. Im Verlaufe der weiteren Arbeiten noch zu klären ist die Frage, ob beide Einrichtungen in einer organisatorischen Einheit zusammengeführt werden sollen.
Wie in Ziffer 2.3.4 im Detail dargestellt, ist die nationale Krebsregistrierungstelle einerseits für die schweizweite Zusammenführung, Aufbereitung und Auswertung der in den kantonalen Krebsregistern erfassten Daten (Art. 14 und 16) zuständig. Andererseits übernimmt sie die Funktionen eines nationalen Koordinationszentrums im Bereich der Krebsregistrierung und -epidemiologie (Art. 18-20). Die Finanzierung dieser Aufgaben erfolgt durch den Bund. Ausgehend von den heutigen Aufwendungen der Stiftung Nicer können die jährlichen Betriebskosten der zukünftigen nationalen Krebsregistrierungsstelle auf eine Million Franken geschätzt werden.
Die Kosten für das Schweizer Kinderkrebsregister sind nach Artikel 29 Absatz 1 Buchstabe b ebenfalls vom Bund zu tragen. Basierend auf den heutigen Aufwendungen des SKKR dürften sich die bezüglich des Kinderkrebsregisters für den Bund anfallenden Kosten auf maximal 0,6 Millionen Franken pro Jahr belaufen.
Tabelle 3
Schätzung der finanziellen Auswirkungen auf den Bund (jährliche Aufwen-
dungen in Franken)
Aufgabe Investitionskosten Betriebskosten
– Betrieb und Aufgaben der nationalen Krebs- 50'000 1,0 Mio. registrierungsstelle
– Betrieb und Aufgaben des Schweizer Kinder- 0,4 - 0,6 Mio. krebsregisters
– Aufbau und Betrieb der Vertrauensstelle ca. 0,5 Mio. ca. 0,2 Mio.
– Aufgaben des BFS ca. 0,2 Mio.
– Finanzhilfen zur Förderung der Registrierung ca. 1, 0 Mio. anderer Krankheiten
Total pro Jahr einmalig 0,55 Mio. 2,8 - 3,0 Mio.
Aktueller Beitrag des Bundes --- 1,4 Mio.