Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/116: Bundesgesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen (Krebsregistrierungsgesetz, KRG) · 86 Seiten
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Dem BFS sollte für die aus dem vorliegenden Vorentwurf resultierenden Aufgaben (vgl. Ziffer 2.3.4) kein neuer Finanzbedarf erwachsen, da es diese Aufgaben in ähnlicher Form bereits heute wahrnimmt.
Einen guten Überblick über die bestehenden und geplanten medizinischen Register in der Schweiz, sowie deren Datenarten und Finanzierung bietet das Forum medizinische Register Schweiz.117 Von den heute in der Datenbank des Forums medizinische Register Schweiz erfassten klinischen Registern dürften wohl nur die wenigsten die Artikel 23 aufgeführten Anforderungen an Finanzhilfen des Bundes erfüllen. Es ist deshalb davon auszugehen, dass der für die Förderung dieser Register notwendige Betrag eine Million Franken nicht übersteigen sollte.
4.2 Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden
Der vorliegende Vorentwurf verpflichtet alle Kantone, ein kantonales Krebsregister zu betreiben oder sich dem Register eines anderen Kantons anzuschliessen. Wie in Ziffer 1.4 dargestellt, umfassen die heute bestehenden 14 kantonalen bzw. regionalen Krebsregister die Bevölkerung von 22 Kantonen und Halbkantonen und decken somit die Registrierung der Krebserkrankungen von 81 % der in der Schweiz wohnhaften Bevölkerung ab. Die gesamten Aufwendungen der heute bestehenden kantonalen Krebsregister werden auf ca. 7,7 Millionen Franken pro Jahr geschätzt (vgl. oben Tabelle 2). Die für die vier verbleibenden Kantone resultierenden Kosten für den Aufbau eines eigenen kantonalen Krebsregisters bzw. den Anschluss an das bestehende Krebsregister eines benachbarten Kantons werden auf maximal 1,30 Franken pro Einwohnerin oder Einwohner geschätzt.118
Die Kosten die für alle Kantone aus der Anpassung der für den Betrieb der kantonalen Krebsregister gemäss den Bestimmungen des vorliegenden Vorentwurfs notwendigen kantonalgesetzlichen Grundlagen resultieren, können nicht beziffer werden. Sie werden aber als eher gering eingeschätzt. Ob die Änderung der Arbeitsabläufe in den kantonalen Krebsregistern (Klassierung und Kodierung von übermittelten Daten anstelle der teilweise sehr aufwändigen Suche nach Krebsfällen in Pathologieinstituten oder Spitälern) zu Mehr- oder Minderkosten führen wird, kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. Dasselbe gilt für den Zusatzaufwand der aus der Registrierung der Zusatzdaten nach Artikel 5 resultiert. Da hier der Aufwand stark vom Umfang der zu registrierenden Daten, der Anzahl der zu erwartenden Meldungen wie auch von der Dauer des entsprechenden «Zusatzdatenprogramms» abhängt (vgl. Erläuterungen zu Artikel 5), sind auch hier noch keine Aussagen hinsichtlich der zu erwartenden Kosten möglich.
Es ist den Kantonen freigestellt, ob sie die kantonalen Krebsregister vollumfänglich aus dem Kantonshaushalt finanzieren oder dazu Partnerschaften mit den kantonalen Krebsligen oder weiteren privaten Akteuren eingehen, wie es heute in vielen Kantonen der Fall ist.
117 Weitere Informationen zum Forum medizinische Register Schweiz: http://www.fmh.ch/themen/qualitaet/forum_medizinische_register.cfm.
118 So hat z.B. der Kanton Bern für den Aufbau und Betrieb des neuen Krebsregisters für die Jahre 2012 bis 2018 einen Kredit von insgesamt 6,7 Millionen Franken bewilligt.