Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/116: Bundesgesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen (Krebsregistrierungsgesetz, KRG) · 86 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 8Fedlex · Erläuternder Bericht

Bundesgesetz vom 18. Dezember 19701 über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz) erlassen. Das Epidemiengesetz hat der Beobachtung des Krankheitsgeschehens einen grossen Stellenwert beigemessen und aufgezeigt, dass die systematische Sammlung, Analyse und Interpretation krankheitsbezogener Daten grundlegend ist für die Erarbeitung und Umsetzung geeigneter Massnahmen der öffentlichen Gesundheit.

Auch zur Abschätzung der Häufigkeit und der Verbreitung der stark verbreiteten oder bösartigen nicht übertragbaren Krankheiten sind epidemiologische Daten unerlässlich. Die Weltgesundheitsorganisation (World Health Organisation, WHO) nennt die Beobachtung des Krankheitsgeschehens und die standardisierte Sammlung von Daten zu Risikofaktoren, Krankheitsauftreten und krankheitsbedingter Sterblichkeit als eine der sechs Massnahmen zur Prävention und Bekämpfung von nicht übertragbaren Krankheiten.2 Wichtige Indikatoren hierfür sind die Anzahl jährlicher Neuerkrankungen (Inzidenz), die von der Krankheit verursachten Todesfälle (Mortalität) und die Sterbewahrscheinlichkeit der erkrankten Personen (Überlebensrate). Der Schweregrad der Erkrankung zum Zeitpunkt der Diagnose, der Zeitraum zwischen Diagnose und Behandlungsbeginn sowie die Art der Behandlung geben zusätzliche Hinweise auf die Qualität der Versorgung und Behandlung. In der Schweiz stehen jedoch Informationen zur Häufigkeit und zum Verlauf von nicht übertragbaren Krankheiten und Daten über Behandlungsabläufe und -ergebnisse nicht oder nur unvollständig zur Verfügung, wodurch eine zielgerichtete Steuerung der Gesundheitspolitk erschwert wird.

Die Strategie des Bundesrats in der Gesundheitspolitik vom Juni 20113 betont die Notwendigkeit von Datengrundlagen und Analysen für eine zielorientierte schweizerische Gesundheitspolitk. Dies wird bestätigt durch den zweiten Bericht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development, OECD) und der WHO zum schweizerischen Gesundheitswesen aus dem Jahre 20124, welcher die Bedeutung einer guten Datenqualität für die anzustrebenden Verbesserungen in der gesundheitspolitischen Entscheidfindung unterstreicht. Mit dem vorliegenden Gesetzesvorentwurf soll die Gewinnung aussagekräftiger und verlässlicher Daten zu den Krebsneuerkrankungen in der Schweiz geregelt und die Erhebung von gesundheitspolitisch relevanten Daten zu anderen stark verbreiteten oder bösartigen Krankheiten gefördert werden. Die vorgeschlagene Regelung zählt als langfristige Reformmassnahme zu den gesundheitspolitischen Prioritäten und ist von grundlegender Bedeutung für die angestrebte Steigerung der Qualität, der Transparenz und der Effizienz des schweizerischen Gesundheitswesens.

1 SR 818.101

2 2008-2013 action plan for the global strategy for the prevention and control of noncommunicable diseases: prevent and control cardiovascular diseases, cancers, chronic respiratory diseases and diabetes.

3 einsehbar unter: www.edi.admin.ch.

4 www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/25368.pdf.