Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/116: Bundesgesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen (Krebsregistrierungsgesetz, KRG) · 86 Seiten

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eines Krebsregisters bewilligt. In den verbleibenden drei Kantonen (SH, SO und SZ) sind Bestrebungen oder zumindest Überlegungen zum Aufbau eines eigenen Krebsregisters oder zum Anschluss an bestehende Register im Gange.11

Die kantonalen bzw. regionalen Krebsregister werden vor allem durch Kantonsbeiträge und private Mittel (z.B. der kantonalen Krebsligen) finanziert. Zusätzlich werden sie in bescheidenem Umfang durch Nicer (vgl. unten) unterstützt; einerseits durch einen jährlichen Festbetrag, der für alle Register gleich ist, und andererseits durch einen Betrag, der sowohl von der im Register erfassten Bevölkerungsgrösse als auch von der gelieferten Datenqualität abhängt.

Schweizer Kinderkrebsregister (SKKR): Das SKKR sammelt auf nationaler Ebene Daten zu Diagnose, Prävention, Behandlung und Langzeitprognose aller Krebserkrankungen im Kindesalter und seit einigen Jahren auch von Jugendlichen.12 Es trägt zur Erforschung von umweltbedingten und genetischen Risikofaktoren für Krebs bei Kindern und Jugendlichen und der Entwicklung von präventiven Konzepten bei. Es wird in erster Linie durch private Mittel finanziert. In den Jahren 2010, 2011 und 2012 wurde das SKKR zudem von der Schweizerischen Konferenz der Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) mit einem jährlichen Beitrag (2010: 150'000 Franken / 2011: 50'000 Franken / 2012: 150'000 Franken) unterstützt.

«National Institute for Cancer Epidemiology and Registration» (Nicer): Auf nationaler Ebene übernimmt Nicer die Harmonisierung, Aufbereitung, Qualitätssicherung und Nutzung der durch die kantonalen bzw. regionalen Krebsregister erhobenen Daten. Nicer wurde im Mai 2007 von der Vereinigung Schweizerischer Krebsregister (VSKR) und Oncosuisse als unabhängige Stiftung gegründet. Der Stiftungsrat setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der kantonalen Krebsregister, der Institute für Sozial- und Präventivmedizin sowie von Oncosuisse zusammen.13 Basierend auf einer Leistungsvereinbarung mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) wird die Stiftung Nicer grösstenteils über Mittel aus dem Bundeshaushalt finanziert. Für die Jahre 2007-2011 erhielt die Stiftung Nicer Bundesbeiträge in der Höhe von insgesamt 4,6 Millionen Franken. Für die Jahre 2012 und 2013 sind Beiträge in der Höhe von insgesamt 2,46 Millionen Franken vorgesehen.

Registrierung anderer Krankheiten

Neben den kantonalen bzw. regionalen Krebsregistern gibt es in der Schweiz auch verschiedene Register, in denen andere Krankheiten erfasst werden. Bei den meisten dieser Register stehen die Verbesserung der Behandlungsqualität und die Forschung im Zentrum der Bemühungen.

Ein Beispiel ist das «National Registry of Acute Myocardial Infarction» (AMIS Plus), ein Herzinfarktregister, in welchem diagnostische und therapeutische Massnahmen bei Herzinfarkt-Patientinnen und -Patienten der teilnehmenden Spitäler

11 Im Kanton SO besteht seit der Revision des kantonalen Gesundheitsgesetzes vom 27.01.1999 (Stand 01.04.2012) die gesetzliche Grundlage, ein Register zu betreiben und die diesbezüglichen Daten einzufordern. Die für den Aufbau des Register notwendigen Kredite sind allerdings noch nicht gesprochen. Die beiden anderen Kantone machen das weitere Vorgehen von der Ausgestaltung der bundesgesetzlichen Regelung abhängig.

12 Weitere Informationen zu SKKR unter: www.kinderkrebsregister.ch.

13 Weitere Informationen zu Nicer unter: www.nicer.org.