Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/116: Bundesgesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen (Krebsregistrierungsgesetz, KRG) · 106 Seiten
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Die Kantone NW, VD, VS und ZG, die Krebsregister, Nicer, 5 Gesundheitsorganisationen3, die
FMH und das SwissTPH sind der Ansicht, dass der vorliegende Gesetzesvorentwurf Vorgaben enthält, die die Erreichung des Gesetzeszweckes erschweren bzw. gar verunmöglichen.
Die Kantone FR und TI bezweifeln, dass das vorgeschlagene System zur Datenerfassung umsetzbar und funktionsfähig sei. Zudem befürchtet der Kanton TI, dass die Datenerhebung in qualitativer und quantitativer Hinsicht unzureichend sein wird, und kann das Kostenmanagement nicht nachvollziehen.
Das SwissTPH befürchtet, dass sich mit der Vorlage die Datenlage in einigen Kantonen verschlechtern könnte.
Die IGSK mahnt an, darauf zu achten, dass mit dem KRG weitere Register, z.B. für seltene Krankheiten, nicht ausgeschlossen werden. Die IGSK würde es begrüssen, wenn im Rahmen der Diskussion um das KRG auch bei der Sicherung der Registrierung von seltenen Krankheiten Schritte vorwärts gemacht werden.
Die FMH bemängelt, die Möglichkeiten zur klinischen Forschung und zur Evaluation von Therapien etc. würden in der Vorlage stark eingeschränkt.
Die SVP hegt Zweifel daran, ob die gesammelten Daten auch richtig verwendet werden und fordert, dass das KRG klar auf die Erhöhung der Qualität, Effektivität und Effizienz der Behandlung von an Krebs erkrankten Menschen fokussiert werde und nicht als Legitimationsinstrument für die Gesundheitspolitik des Bundes diene. Werde die Ausrichtung und Verwendbarkeit des nationalen Krebsregisters nicht korrigiert oder führe das Gesetz zu substanziellen Kostensteigerungen, so behalte sich die SVP vor, die Vorlage zu einem späteren Zeitpunkt abzulehnen.
4.1.4 Grundsätzliche Überarbeitung
ACSI und SKS sind zwar grundsätzlich mit dem Vorschlag des Bundesrates einverstanden, rechtliche Rahmenbedingungen für die Registrierung von Krebserkrankungen zu erlassen, geben aber zu bedenken, dass es angesichts der Kluft zwischen den optimistischen Zielen der Gesetzesvorlage und den vorgeschlagenen Massnahmen, welche die Umsetzung erschweren und nebenbei die heutige Lage verschlechtern, gerechtfertigt sei, sich zu fragen, ob der Vorentwurf nicht gewinnen würde, wenn man ihn zurückziehen und unter Berücksichtigung der kritischen Anmerkungen der betroffenen Kreise neu vorlegen würde.
Die Kantone GR und ZG, das KR-GE, die GHORIV, der FASMED, die IGeHealth, Interpharma und
die SVM wünschen ebenfalls den Erlass rechtlicher Rahmenbedingungen für die Registrierung von Krebserkrankungen, fordern jedoch eine grundsätzliche Überarbeitung des unterbreiteten Vorentwurfs.
Das KR-GE erachtet die derzeitige Gesetzesvorlage als unvereinbar mit der Weiterführung seiner Tätigkeit. Das neue Gesetz würde einen Rückschritt bedeuten. Es sei überhaupt nicht sicher, dass das Gesetz die landesweite Abdeckung ermögliche, aber es hätte fatale Folgen für die bestehenden Register.
Für die GHORIV und die SVM ist der vorgelegte Gesetzesentwurf unrealistisch und nicht umsetzbar, denn er ermögliche nicht die Erhebung der für die Gewinnung neuer Erkenntnisse über Krebserkrankungen notwendigen Daten. Der FASMED erachtet es als verpasste Chance, dass sich das neue Gesetz fast ausschliesslich auf die Krebsregistrierung bezieht. Weiter sei der Aufwand insbesondere für die Ärztinnen und Ärzte für die Meldungen und die Information der Patientinnen und Patienten
3 CardioVasc, KL-BS, KL-CH, PH-CH, SHS