Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/116: Bundesgesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen (Krebsregistrierungsgesetz, KRG) · 106 Seiten

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Die SPS hält fest, dass die Qualität der Behandlungsdaten in der Schweiz immer noch ungenügend ist. Sie erachtet es daher als zweckmässig, auch nationale Medizinalregister einzuführen, mit denen eine Datenqualität gewährleistet werden kann, welche es ermöglicht, die Wirksamkeit und Effizienz der Behandlung zu verbessern.

Gemäss santésuisse müssen zwingend auch Auswertungen bezüglich der Behandlungsqualität möglich sein. Dies könne mittels Verankerung eines Qualitätsregisters im KRG sichergestellt werden. Voraussetzung für ein solches Qualitätsregister sei jedoch eine verlässliche Datengrundlage über die ganze Behandlungsdauer und die ganze Behandlungskette und nicht nur in Bezug auf die Erstbehandlung. Zudem sollte dieses Qualitätsregister nicht nur den Fachgesellschaften vorbehalten bleiben, sondern allen Beteiligten (behandelnde Ärzte, Patienten, Kostenträger, etc.) in einem geeigneten Rahmen zur Verfügung stehen. Das KRG ist laut santésuisse bezüglich dieser Punkte zu ergänzen.

Der SVV wünscht, dass die Erfassung wie auch die Auswertung der Krebsdaten durch den Bund im Sinne der Forschungs- und Kosteneffizienz in Übereinstimmung mit den Datenerfassungen der beiden Fachgesellschaften Schweizerische Gesellschaft für Medizinische Onkologie (SGMO) und Schweizerische Gesellschaft für Radioonkologie (SRO) erfolge.

4.2.2 Organisation der Krebsregistrierung

Gemäss Vernehmlassungsentwurf baut die Krebsregistrierung auf den bereits bestehenden Strukturen auf. Das bedeutet, die Daten werden von den kantonalen bzw. regionalen Krebsregistern sowie dem Schweizer Kinderkrebsregister an die nationale Krebsregistrierungsstelle weitergeleitet, welche die gesamten Daten auf nationaler Ebene in einer Datenbank zusammenführt.

Eine deutliche Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden ist mit der vorgesehenen Organisation der Krebsregistrierung einverstanden. Ausdrücklich begrüsst wird die vorgeschlagene Regelung u.a.

von 10 Kantonen7, den Krebsregistern, Nicer, vom SKKR sowie von CardioVasc, der FMH, H+,

der KL-CH, und der SAKK.

Für das kf ist hervorzuheben, dass alle Register administrativ und organisatorisch unabhängig geführt werden sollen.

Das SwissTPH erachtet die vorgesehenen Strukturen als sehr komplex und somit wahrscheinlich als ineffizient, anerkennt jedoch, dass im föderalistischen System der Schweiz eine regionale und dezentrale Registrierung unumgänglich ist.

7 Kantone8, das KR-BE, der Fasmed, santésuisse und der SVV betrachten die vorgeschlagenen Strukturen als zu aufwändig und zu kostspielig und sind zudem der Meinung, dass die Führung von Krankheitsregistern und Gesundheitsstatistiken eine der zentralen Aufgaben des Bundes sei.

Das KR-BE, der Fasmed, santesuisse und der SVV bevorzugen deshalb ein nationales Krebsregister. Der Kanton BE wünscht, dass eine Bundeslösung mit der entsprechenden Übernahme der Verantwortlichkeiten und Finanzierung geprüft werde, die Kantone GR, SH, ZG und ZH stehen einer Verpflichtung der Kantone zur Krebsregistrierung kritisch gegenüber und die Kantone GL und SZ fordern, darauf zu verzichten.

7 AI, BL, BS, FR, LU, NW, SG, UR, VD, VS 8 BE, GL, GR, SH, SO, ZG, ZH