Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/12: Verordnungsänderungen zur Abschaffung der Fahrradvignette · 15 Seiten

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K334-1510

kunft auch für Schäden, die nicht ermittelte Radfahrer und Radfahrerinnen sowie Benützer und Benützerinnen von fahrzeugähnlichen Geräten verursacht haben, aufkommen müssen. Dies widerspricht klarerweise dem Verursacherprinzip. Vielmehr müsste die Allgemeinheit diese Kosten übernehmen, d.h. sie müssten über den allgemeinen Bundeshaushalt finanziert werden.

Eventualiter ist die Deckung je Unfallereignis für Personen- und Sachschäden auf maximal CHF 1 Mio. zu beschränken, da gemäss Erläuterungen dem Schweizerischen Versicherungsverband offenbar keine Schäden aus Fahrradunfällen bekannt sind, die einen Schadendeckungsaufwand von mehr als einer Million Franken verursacht haben [AGVS UPSA, strasseschweiz].

- Der maximale Deckungsbetrag sollte erhöht werden [Kapo AI].

- Solange für Motorfahrzeuge eine Mindestdeckung von CHF 5 Mio. vorgeschrieben bleibt, ist die vorgeschlagenen 2 Mio.-Deckung verhältnismässig. Wenn die Mindestversicherungssummen im Strassenverkehrsbereich auf ein risikogerechtes Niveau angehoben würden, so sollte dabei für Radfahrer eine heute in der Privathaftpflichtversicherung übliche Deckung von 5 Mio. vorgesehen werden [SGHVR].

- Voir remarque ad chiffre 1.3 [TCS].

- Vgl. Ziffer 1.3 [SVV].

1.5 Sind Sie mit der Übergangsbestimmung einverstanden?

JA (49)

wovon Kantone: 21 Dachverbände der Gemeinden, Dachverbände übrige Stellen: 26

Städte und Berggebiete: 1 der Wirtschaft: 1

NEIN (0)

wovon Kantone: - Dachverbände der Gemeinden, Dachverbände übrige Stellen: -

Städte und Berggebiete: - der Wirtschaft: -

Keine Stellungnahme / nicht betroffen (8)

wovon Kantone: - Dachverbände der Gemeinden, Dachverbände übrige Stellen: 6

Städte und Berggebiete: 1 der Wirtschaft: 1

Zustimmung: AG (StVA), AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH (StVA), SO, SZ, TG, UR, VD, VS, ZG, ZH; SBV-USP; ACVS (25 Mitglieder), AGVS UPSA, asa, CHMobil, COCRBT, CP, Kapo AI, Kapo AR, Kapo NW, Kapo SZ, Kapo VS, NVB NGF, Pro Velo, Kapo LU, Pol Lugano, SGHVR, SSV, Stapo SG, strasseschweiz, StVA GE, StVA JU, StVA TI, SVV, TCS, VCS, velosuisse, 2rad

Ablehnung: -

Keine Stellungnahme / nicht oder kaum betroffen: SGV; SAV; fussverkehr, KKPKS, motosuisse, SFV, suva, VK KKPKS SVSP

Bemerkungen, Kritiken, Vorschläge:

- Private Haftpflicht-Policen umfassen 3-5 Mio. CHF Deckungssumme [BL].

- A compléter par l’introduction d’un délai de trois ans pour le remplacement des plaques de contrôle (art. 38 ci- devant) [VS].

- Wer zusätzlich eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, hat für die Zeit vom 1.1.2012 bis 31.05.2012 eine Doppeldeckung. Es würde sich allenfalls aufdrängen, bei bestehender spezifischer Fahrradhaftpflichtversicherung in der Verordnung diese explizit als primär leistende und die Privathaftpflichtversicherung als nachgängig leistende Versicherung zu bezeichnen. Sofern nach heutigem Recht die Deckungssumme