Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/122: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) · 69 Seiten

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Der Bundesrat hat im Beschluss vom 22. August 2007 zum Massnahmenpaket Integration des Bundes* das Bundesamt für Sport (BASPO) beauftragt, sich dem Thema „Integration durch Sport“ zu widmen. Dafür hat der Bundesrat zusätzliche Mittel von 500‘000 Franken jährlich für die Jahre 2009 bis 2012 bewilligt. Diese Ressourcen sollen verstetigt werden.

Das BASPO zielt in seiner Arbeit im Wesentlichen darauf ab, das Thema „Integration“ nachhaltig im Sport und in der Sportförderung zu verankern, die Partizipation von Migrantinnen und Migranten im Sport zu erhöhen („Integration in den Sport“) und damit die Einbindung von Migrantinnen und Migranten in soziale Netzwerke zu gewährleisten („Integration durch den Sport“).

Zukünftig soll die Tätigkeit des BASPO im Bereich des Themas Integration durch Sport auf die Forschung und Entwicklung sowie auf die Umsetzung der Erkenntnisse in den Gefässen des Jugend- und Erwachsenensports und in den Sportvereinen konzentriert werden. Zudem soll weiterhin die Vernetzung der Akteure in diesem Bereich gefördert werden. Der zielgruppenspezifische Fokus soll neu speziell auf den vulnerablen Gruppen der Migrationsbevölkerung liegen, welche sich erwiesenermassen weniger bewegen als der Schweizer Durchschnitt und auch stärker unter den gesundheitlichen Folgen des Bewegungsmangels leiden. Dies sind insbesondere (junge) Migrantinnen mit tiefem sozioökonomischem Status und tiefem Bildungsniveau.

Das Ausbildungsbeitragsgesetz vom 6. Oktober 200618 regelt die Gewährung von Beiträgen des Bundes an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen an Studierende von Hochschulen und anderen höheren Bildungsanstalten (tertiärer Bildungsbereich).

Nach Artikel 5 des Ausbildungsbeitragsgesetzes werden Stipendien und Studiendarlehen ausschliesslich Schweizerinnen und Schweizern, niedergelassenen Ausländerinnen und Ausländern, anerkannten Flüchtlingen und Staatenlosen sowie EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürgern gewährt. Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung sowie vorläufig aufgenommene Personen können gestützt auf das Ausbildungsbeitragsgesetz keine Stipendien oder Studiendarlehen erhalten.

In vielen Fällen ist es absehbar, dass Ausländerinnen und Ausländer längerfristig in der Schweiz verbleiben werden, obwohl sie noch über keine Niederlassungsbewilligung verfügen. Im Hinblick auf eine nachhaltige berufliche Integration und eine für Individuum und Gesellschaft gewinnbringende Ausschöpfung des Potenzials dieser Personen, sollten nicht Jahre verstreichen, bis eine fundierte angemessene Ausbildung absolviert werden kann. Dies betrifft vor allem junge und hochqualifizierte Ausländerinnen und Ausländer.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Stipendienwesen aber nicht generell auf Zielgruppen mit ungesichertem Aufenthalt ausgeweitet werden soll. Es ist indes mit gezielten Massnahmen dafür zu sorgen, dass junge und besonders hoch qualifizierte Ausländerinnen und Ausländer, die einen Mangelberuf erlernen wollen (z.B. MINT-

18SR 416