Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/122: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) · 105 Seiten

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Effekt. Ein stabiler Status sei eine wichtige Bedingung für den Integrationsprozess (GP).

- Der Vorschlag, die Integration im AuG zu verankern, wird teilweise skeptisch beur-

teilt, da so nur ein Drittel der ausländischen Bevölkerung erreicht werden könnte (SSV). Sollte es aber dabei bleiben, sei eine geringere Regelungsdichte wünschenswert (SSV).

- Nach Ansicht einer Mehrheit der Städte sollten allein die kantonalen und städtischen

Migrationsbehörden - in Zusammenarbeit mit allfälligen anderen beratenden und zuweisenden Stellen - darüber entscheiden, ob (1) die ausländische Person zur vorgesehenen Zielgruppe für eine verbindliche Integrationsvereinbarung im Sinne von Artikel 58a Absatz 1 rev AuG gehört, (2) die vorgeschlagenen Zielsetzungen verhältnismässig, erreichbar und überprüfbar sind und (3) eine ausländerrechtliche Sanktion rechtmässig, verhältnismässig und auch durchsetzbar ist, wenn die Zielsetzungen nicht erreicht werden (SSV).

- Der Gemeindebeitrag dürfe sich lediglich auf die Integrationsförderung und nicht

noch auf den Anteil der Integrationspauschale beziehen (SSV).

- Die Revision enthalte zu viele neue, unklar formulierte Verpflichtungen (SAV).

- Die bereits heute klaren und restriktiven Regeln unterworfene Rekrutierung von aus-

ländischen Arbeitskräften dürfe nicht noch schwieriger und aufwändiger werden (SAV).

- Das Projekt basiere zu stark auf einer defizitorientierten Perspektive der MigrantIn-

nen und zu wenig auf der Notwendigkeit, die Integrationskapazitäten der Institutionen und der Gesellschaft zu stärken (TV).

- Es fehlten substantielle Änderungen, es werde keine Basis für eine wirkliche Chan-

cengleichheit geschaffen, die repressiven Instrumente würden verstärkt (AS, DJS, GR, Sosf, JUSO, FIMM, FIZ, SFR, GS).

- Die technokratische Verkodifizierung des Begriffs „Integration“ basiere auf einem

Bild von unmündigen ausländischen Menschen (AS, DJS, GR, Sosf, JUSO, FIMM, FIZ, SFR, GS).

- Die Vorlage beinhalte Zwang, sei einseitig und ungerecht. Integration dürfe nicht als

leistungsorientiertes Feld verstanden werden. Diese Integration sei repressiv und nicht lösungsorientiert (DJS, GR, Sosf, JUSO, FIMM, FIZ, SFR, GS).

- Die vorgeschlagene Teilrevision bringe vor allem Auswirkungen auf der symboli-

schen Ebene mit sich. Sie solle also vor allem signalisieren, dass etwas gemacht werde. Dieser zunehmende gesetzgeberische Aktivismus auf Kosten einer kleinen Minderheit sei abzulehnen (MERS).

- Die Verknüpfung von Integration, wirtschaftlicher Situation und Aufenthaltsrecht

werde der Arbeitssituation vieler MigrantInnen in der Schweiz nicht gerecht; viele Opfer von Frauenhandel würden an dieser hohen Hürde scheitern. Der vorliegende Entwurf ignoriere rechtliche, politische und strukturelle Hürden und Diskriminierun-