Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/122: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) · 105 Seiten

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- Die Einbürgerung solle innerhalb eines vernünftigen Zeitrahmens möglich sein

(UNHCR).

- Das Gesetz diskriminiere in wichtigen Punkten, insbesondere in Fragen der Aufent-

haltssicherheit und des Familiennachzuges, die Drittstaatsangehörigen gegenüber EU-BürgerInnen. Die ständige Drohung, denen nicht EU-Bürger ausgesetzt seien, die Schweiz verlassen zu müssen, behindere nicht nur deren Integration, sie mache auch ausbeutbar. Wer Angst habe, dass eine Bewilligung nicht erneuert werde,

werde bereit sein, jede Arbeit zu jedem Lohn anzunehmen (UNIA).

Neuer Erlass geht zu weit:

- Viele Kantone monieren, der Ermessensspielraum der Kantone werde zu stark ein-

geschränkt. Der Verbundcharakter der Integrationsförderung komme zu wenig zum Ausdruck.

- Die neuen Vollzugsaufgaben (Prüfung der Integration, Abschluss von Integrations-

vereinbarungen, Information und Beratung, Unterstützung von Institutionen der Regelstrukturen etc.) hätten unklare finanzielle Folgen für die Kantone und Gemeinden.

- Verpflichtende Vorgaben an Arbeitgebende werden von einem Teil der Vernehmlas-

sungsadressaten abgelehnt. Die Umsetzung der Vorlage lasse zu viel Spielraum offen und die Auswirkungen auf die Betriebe seien nicht wirklich abschätzbar. Man könne insbesondere nicht die Arbeitgebenden zur Integration von Familienangehörigen von Arbeitnehmenden verpflichten (CP, SAB).

- Es bestehe die Gefahr einer Reduktion der Integration auf Sprachkenntnisse

(EKM/KOFI, INTERPRET).

- Die "fordernden" Aspekte seien im Vergleich zu den "fördernden" Aspekten tenden-

ziell übergewichtet (INTERPRET).

- Das Projekt sei zu stark von einer misstrauischen Gesinnung gegenüber den

Migrantinnen und Migranten geprägt. Im Vorprojekt seien nur die Verschärfungen klar definiert. Integration lasse sich nicht von „oben“ verordnen; sie konstruiere sich im Rahmen eines dynamischen Prozesses (CEX).

- Der Einsatz von Integrationsvereinbarungen als Sanktionsinstrument sei abzuleh-

nen (CARITAS, CEX, EKR).

- Man müsse den Ausländerinnen und Ausländer genügend Zeit für ihre Integration

lassen; in dieser Zeit sei die Aufenthaltsbewilligung zu gewährleisten. Aus diesem Grund seien alle Bestimmungen, welche die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung an eine gute Integration knüpfen würden, zu streichen (NE).

- Der Einsatz von Integrationsvereinbarungen als obligatorisches Instrument sei ab-

zulehnen. Der tatsächliche Nutzen sei bisher nicht schlüssig nachgewiesen (SSV).