Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/122: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) · 105 Seiten
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gen und laste die Nicht-Erfüllung von Integrationserfordernissen einzig den einzelnen MigrantInnen an (FIZ).
- Voraussetzung für die Möglichkeit gesellschaftlicher Integration sei, dass sie von
den politischen Eliten gewollt sei. Die bisherige Ausländerpolitik sei nicht von Aufnahmebereitschaft und Integrationswillen geprägt. Die vorgeschlagene Gesetzesrevision sei nicht Ausdruck einer Haltungsänderung der massgeblichen Behörden (Schweizerischer Friedensrat).
- Es werde von einem Integrationsverständnis ausgegangen, das im Widerspruch
stehe zu den Integrationskonzepten und –zielen, wie sie in den Artikeln 4 und 53 AuG formuliert sind.
- Der Gesetzesvorschlage zeige für Binationale ein erschreckendes Bild. Die Einfüh-
rung eines vagen Begriffs wie „gute Integration“, das Erfordernis der „guten Integration“ bei Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung, die Einführung der Integrationsvereinbarung als Sanktionsinstrument für binationale Paare, die obligatorischen Sprachkurse bzw. der Nachweis von Sprachkenntnissen sei grundsätzlich und schärfstens abzulehnen (IG Binational).
- Es seien Anreize für eine gute Integration in Aussicht zu stellen, anstatt durch Sank-
tionen die Prekarität des Aufenthaltes in der Schweiz zu verstärken (isa).
- Es werde bedauert, dass die Grundprinzipien („Chancengleichheit verwirklichen“,
„Vielfalt berücksichtigen“, „Potenziale nutzen“ und „Eigenverantwortung einfordern“) nur teilweise berücksichtigt worden seien; Art. 4 sollte dem gemeinsamen Integrationsverständnis angepasst werden (KID).
- Es sei nicht nachvollziehbar, warum der revidierte Gesetzestext stark defizitorien-
tiert sei und nicht von einer positiven Integrationsvermutung ausgehe. Die systematische Überprüfung der Integration bei Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung sowie der systematische Abschluss von Integrationsvereinbarungen bei gewissen Personengruppen kämen einer Vorverurteilung gleich. Es wäre viel zweckmässiger, an den mehrheitlich positiven Erfahrungen anzuknüpfen und in vertrauensbildende Massnahmen zu investieren (KID).
- Verpflichtende Integrationsvereinbarungen seien abzulehnen; eine Evaluation habe
gezeigt, dass dieses Instrument rechtstaatlich zweifelhaft und mit einem grossen Risiko für Diskriminierung verbunden sei (SBAA).
- Wer die Verantwortung für die Integration den MigrantInnen zuweise, ignoriere die
Hürden, mit denen MigrantInnen in der Schweiz konfrontiert seien. Integrationspolitik werde zu einem Instrument der Migrationssteuerung und der Abwehr unerwünschter AusländerInnen (SBAA).
- Integration sei als rechtlicher, sozioökonomischer, sozialer und kultureller Prozess
der Akklimatisierung der Flüchtlinge auf der einen und der Öffnung für die Aufnahme durch die lokale Gemeinschaft auf der anderen Seite zu betrachten; diese beinhalte einen sicheren Aufenthaltsstatus (UNHCR).