Rapport sur les résultats

Consultation 2011/122: Modification partielle de la Loi sur les Etrangers (LEtr) · 108 pages

Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 69Fedlex · Rapport sur les résultats

- Die meisten vorläufig Aufgenommenen bleiben definitiv in der Schweiz. Die rechtli-

che Gleichstellung beim Zugang zum Arbeitsmarkt ist daher wesentlich.

HEKS:

- [Art. 83a] Absatz 1 bis 3 streichen. Mit dieser Kategorie macht es keinen Sinn, eine

Integrationsvereinbarung mit ausländerrechtlichen Sanktionen abzuschliessen, weil die Sanktionen nicht vollzogen werden können.

Int:

- Der Abschluss von Integrationsvereinbarungen mit vorläufig aufgenommenen Per-

sonen […] kann nur als Motivationsinstrument aber nicht als Sanktionsmittel eingesetzt werden.

JP:

- Die in Art. 83a (neu) E-AuIG vorgesehene Bestimmung ist […] nicht konform mit der

Gesetzessystematik. […] Vorschlag: Gesamten Art. 58a (neu) streichen.

VSAA:

- Wir sind der Ansicht, dass auch bei vorläufig aufgenommenen Personen der syste-

matische Einsatz von Integrationsvereinbarungen nicht sinnvoll ist.

8. Ermessensausübung (Art. 96 VE-AuIG)

KdK:

- Es muss einen graduellen Unterschied an die Integrationsanforderungen für die Er-

teilung einer Härtefallbewilligung, die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung, die vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung, die Erteilung und Verlängerung der Niederlassungsbewilligung sowie die Einbürgerung geben.

BL:

- Bisher wurde der Grad der Integration auf allen staatlichen Ebenen gemessen, es

ist kein Anlass ersichtlich, daran etwas zu ändern.

ZH:

- Die heutige Formulierung „Grad der Integration“ muss beibehalten werden.