Vorlage
Vernehmlassung 2011/16: Änderung der Tierschutzverordnung (TSchV), der Verordnung über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren sowie der Verordnung über die Haltung von Nutztieren und Haustieren · 66 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 25Fedlex · Vorlage
62 in Gruppen über 40 Tiere cm2800
7 Fläche pro Jungtier über 1,5 kg Körpergewicht5, 6 71 in Gruppen bis 40 Tiere cm21500
72 in Gruppen über 40 Tiere cm21200
Anmerkungen zu Tabelle 8 – Hauskaninchen, Ziffer 6
6Für die mit der Zibbe vom 36. bzw. vom 57. Alterstag (siehe Anmerkung 1) bis zur Geschlechtsreife gehaltenen Jungtiere gelten die in den Ziffern 6 und 7
aufgeführten Mindestflächen.
Tabelle 9 Hausgeflügel Ziffer 1
Tab. 9-3 Haustauben Tiere in der Zuchtperiode Zusätzliche Anforderungen
1 Mindestfläche1, 2
11 Innengehege3, 4m2 0,55 pro Paar 2 Nester (z.B. Tonschale) oder ein genügend grosses Nest 12 Aussengehege6, 7 Das Aussengehege muss eine Mindestlänge von 3,0 m,
falls kein Freiflug möglich bis 8 Paare m2 3,06 eine Mindestbreite von 1 m und eine Mindesthöhe von 1,8 m ab 8 Paare m2 75 % des Innengeheges6 aufweisen