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Vernehmlassung 2011/16: Änderung der Tierschutzverordnung (TSchV), der Verordnung über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren sowie der Verordnung über die Haltung von Nutztieren und Haustieren · 66 Seiten
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Ziffer 3
3 Werden Hunde tagsüber in Gruppenaussenhaltung mit Rückzugsmöglichkeiten gehalten und werden sie nur zum Ruhen und Schlafen in Einzelboxen verbracht,
so müssen die Boxenflächen mindestens folgende Abmessungen aufweisen:
31 Grundfläche für 1 Hund m2 2,2 4,35
Tabelle 11
Hauskatzen
1 Haltungseinheit1, 2, 4
11 Höhe m 2,0 Erhöhte Ruheflächen, Rückzugsmöglichkeiten, geeignete 12 Grundfläche3 für bis zu 4 Katzen m2 7,0 Kletter- und Kratzgelegenheiten, Beschäftigungsmöglich-
keiten, pro Katze eine Kotschale
13 Grundfläche für jede weitere Katze m2 1,7
Anmerkungen zu Tabelle 11– Hauskatzen, Ziffer 4
4
Werden Katzen tagsüber in Gruppenaussenhaltung mit Rückzugsmöglichkeiten gehalten und werden sie nur zum Ruhen und Schlafen in Einzelboxen verbracht, so müssen die Boxenflächen mindestens 5000 cm2 aufweisen.