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Vernehmlassung 2011/16: Änderung der Tierschutzverordnung (TSchV), der Verordnung über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren sowie der Verordnung über die Haltung von Nutztieren und Haustieren · 66 Seiten

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Ziffer 3

3 Werden Hunde tagsüber in Gruppenaussenhaltung mit Rückzugsmöglichkeiten gehalten und werden sie nur zum Ruhen und Schlafen in Einzelboxen verbracht,

so müssen die Boxenflächen mindestens folgende Abmessungen aufweisen:

31 Grundfläche für 1 Hund m2 2,2 4,35

Tabelle 11

Hauskatzen

1 Haltungseinheit1, 2, 4

11 Höhe m 2,0 Erhöhte Ruheflächen, Rückzugsmöglichkeiten, geeignete 12 Grundfläche3 für bis zu 4 Katzen m2 7,0 Kletter- und Kratzgelegenheiten, Beschäftigungsmöglich-

keiten, pro Katze eine Kotschale

13 Grundfläche für jede weitere Katze m2 1,7

Anmerkungen zu Tabelle 11– Hauskatzen, Ziffer 4

4

Werden Katzen tagsüber in Gruppenaussenhaltung mit Rückzugsmöglichkeiten gehalten und werden sie nur zum Ruhen und Schlafen in Einzelboxen verbracht, so müssen die Boxenflächen mindestens 5000 cm2 aufweisen.