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Vernehmlassung 2011/16: Änderung der Tierschutzverordnung (TSchV), der Verordnung über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren sowie der Verordnung über die Haltung von Nutztieren und Haustieren · 66 Seiten
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e) Diese Mindestmasse gelten für am 1. September 2008 bestehende Haltungen. Bei neu eingerichteten Anlagen sind vorliegende neue Erkenntnisse bei der Fest-
legung der Mindestmasse einzubeziehen.
f) Von den Tieren begehbare erhöhte Flächen können bis zu 1/3 der geforderten Minimalfläche angerechnet werden.
g) Für junge Meerschweinchen (<700 g) beträgt die zusätzliche Fläche ab dem 3. Tier für jedes Tier 0,1 m2.
Besondere Anforderungen
1) Grabgelegenheit.
2) Klettermöglichkeiten, je nach Art Äste oder Kletterfelsen. Die Astdicke hat den Greiforganen der Tiere zu entsprechen.
3) Schlafboxen. Sie sind der Art entsprechend auf Bodenhöhe oder erhöht anzubringen. Bei zeitweise unverträglichen Arten muss für jedes Tier eine Boxe
vorhanden sein.
4) Haltung je nach Art einzeln, paarweise oder in Gruppen, Gehege unterteilbar. Für zusätzliche Tiere sind weitere Gehege erforderlich.
5) Für die grösseren, mehr am Boden lebenden Arten (doriani, inustus, lumholtzi) auch Aussengehege.
6) Sichtblenden, Ausweich- und Versteckmöglichkeiten.
7) Innenraum/Stall durch Trennwände gegliedert.
8) Für winterharte Arten natürliche oder künstliche Unterstände, die allen Tieren gleichzeitig Platz bieten, für übrige nicht winterharte Arten Innengehege oder
Stall wie angegeben.
9) Haltungsmöglichkeiten an der Decke und im oberen Drittel der Gehege; für Höhlenbewohner vorn offene Schlafkästen.
10) Mehrere Futterplätze, die von den Tieren auch kletternd erreicht werden können.
11) Trenn- bzw. Absperrmöglichkeit. Bei soziallebenden Arten muss Sichtkontakt bestehen.
12) Für Magot, Tibetmakak und Rotgesichtsmakak sowie für Dschelada ist kein Innengehege nötig; eine isolierte Schutzhütte genügt. Dasselbe gilt für die Frei-
landhaltung anderer Arten während der Sommerzeit.
13) Unterteilbare Schlafboxen für Gruppen und Einzeltiere.
14) Beschäftigung der Tiere durch wechselnde Gegenstände, z.B. Schwingseile, Stroh, Plastikfässer, und durch das abwechslungsreiche Verstecken von Nahrung
an wechselnden Orten. Primaten müssen durch zusätzliche Umweltreize zum Explorieren angeregt werden.
15) Je nach Art erhöhte Liegeplätze (z.B. Tamandua, Riesenhörnchen, Katzen) oder Ausguck (Otter, Mangusten usw.).
16) Grab- und Aufbrechmöglichkeit.