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Vernehmlassung 2011/16: Änderung der Tierschutzverordnung (TSchV), der Verordnung über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren sowie der Verordnung über die Haltung von Nutztieren und Haustieren · 66 Seiten
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17) Innen- oder Aussengehege. Falls für nicht winterharte Arten Aussengehege vorgesehen sind, ist zusätzlich ein heizbarer Innenraum erforderlich.
18) Badegelegenheit. Falls Bassins mit definierten Mindestabmessungen erforderlich sind, gilt zusätzlich Tabelle 3.
19) Regelmässig frische Äste für Zahnpflege und Beschäftigung der Tiere.
20) Aussengehege mit Wärmestrahler.
21) Individuelle Box für jedes Tier; Bodenfläche: Kleinraubtiere 0,5–1 m2; Vielfrass, Luchs, Serval, Mittelkatzen, Puma, Nebelparder 1,5 m2; Grosskatzen, Gepard
2,5 m2; Malaienbär, Hyänen, Erdwolf 4 m2; Grossbären, Grosser Panda 6 m2.
22) Im Fall naturbelassener Böden: für Kleinkängurus 50 m2, für Bären 1000 m2 oder mehr.
23) Innenraum nur für nicht winterharte (Unter-)Arten, sonst isolierte Schlafbox für jedes Adulttier nach Besondere Anforderung 21.
24) Für Elefanten und asiatische Nashörner ganzjährig benutzbare Bade- oder Duschgelegenheit. Für Tapir, Flusspferd und Zwergflusspferd Bassin innen und aus-
sen. Für Masse für Aussenbassins gilt Tabelle 3.
25) Scheuermöglichkeiten, wie Baumstämme oder Felsen, und Sandbad oder Suhle zur Hautpflege.
26) Einzelbox. Bei soziallebenden Arten muss zwischen den Einzelboxen Sichtkontakt bestehen. Geheizt bei nicht winterharten Arten.
27) Je nach Art Trennmöglichkeit für Männchen oder Fluchtgänge für Weibchen und Jungtiere.
28) Weicher Boden in Aussenanlage (Rasen, Rindenschnitzel).
29) Suhle, ausser für Damhirsche und Rentiere. Für Schweine Suhl- und Wühlgelegenheit.
30) Fegebäume, Äste.
31) Fläche gilt für teilweise befestigte Anlagen. Bei Anlagen, die nur über Naturboden verfügen, sind die Masse zu verdreifachen und die Gehege müssen
unterteilbar sein.
32) Baumstämme für Moschusochsen zur Beschäftigung.
33) Zusätzlich Veranda oder Innenauslauf von 80 m2.
34) Monogames Paar mit subadulten, tolerierten Nachkommen.
35) Unterstand oder Stall; bei Haltung in Einzelboxen ist die Fläche zu verdreifachen.
36) Wenn ein Aussengehege vorhanden ist, muss der permanente Zugang zum Innengehege gewährleistet sein.
37) Kühe in Gemeinschaftshaltung; kurzfristiges Anketten nur aus Sicherheitsgründen, zum Training, zur Fusspflege oder zur medizinischen Behandlung möglich.
38) Weiche, elastische Bodenstruktur mit sumpfigem Bereich, der als ständiger Zugang zum Wasser dient.
39) Geeignete Einstreu.
40) Geeignete Einstreu zum Graben: für Hamster 15 cm tief; für Mongolische Rennmaus 25 cm tief; für Degu 30 cm tief.