Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/19: Bundesgesetz über die Weiterbildung (Weiterbildungsgesetz, WeBiG) · 59 Seiten
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Gesetze mit grundsätzlichen Regelungen in bestimmten Sachbereichen (zum Beispiel Grundkompetenzen Erwachsener) oder durch ergänzende Bestimmungen in den bereits bestehenden Spezialgesetzen erfüllt werden.
Laut Gutachten ist eine ausschliessliche Umsetzung des Verfassungsauftrages in Spezialgesetzen rechtlich möglich, aber legislatorisch nicht sinnvoll, da dies zu zahlreichen Wiederholungen führen würde. (Ehrenzeller, 2009, S. 19). Der Bundesrat hat aus diesen Gründen das EVD beauftragt, ein Grundsatzgesetz zu erarbeiten.
3.4.3 Rahmenbedingungen verbessern
Der Weiterbildungsmarkt ist weitgehend privatwirtschaftlich organisiert. Im Gegensatz zum formalen Bildungsbereich handelt der Staat in der Weiterbildung – wenn überhaupt – vorwiegend unterstützend. Der Gesetzesentwurf trägt dieser subsidiären Haltung Rechnung. Er ist so ausgerichtet, dass er gezielt die Rahmenbedingungen verbessert und insgesamt zu einem bildungsfreundlichen Klima beiträgt:
• Mit der Einordnung der Weiterbildung im Bildungsraum wird die Transparenz erhöht. Auch
soll eine konsistente statistische Erfassung, die mit internationalen Parametern vergleichbar ist, ermöglicht werden. Die Einordnung erleichtert zudem der von den Kantonen verantworteten Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung, den Branchenverbänden und den Privaten den Überblick über das Weiterbildungsangebot.
• Qualitätsanforderungen und die Regelung der Anrechnung von Bildungsleistungen an forma-
le Bildung verbessern die Transparenz der Angebote für Nachfragerinnen und Nachfrager und erhöhen die Durchlässigkeit des Bildungsraumes.
• Die Verbesserung der Chancengleichheit fördert den Zugang zur Weiterbildung und den Abbau
von Bildungshemmnissen aller Art (z.B. Möglichkeiten von Hilfsmitteln bei Prüfungen usw.).
• Die Klärung der Förderung soll den Wettbewerb für private Anbieter verbessern und betont den
subsidiären Charakter öffentlich-rechtlicher Angebote.
Bessere Rahmenbedingungen für Weiterbildung werden auch durch andere Gesetze eingelöst. Zu nennen ist beispielsweise der Gesetzesentwurf zum Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung
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der Aus- und Weiterbildungskosten . Er sieht eine Vereinfachung der Abzugsfähigkeit von Aus- und Weiterbildungskosten vor.
3.4.4 Weiterbildungsbeteiligung fördern
Die Weiterbildungsbeteiligung in der Schweiz ist im internationalen Vergleich hoch (siehe Kapitel 2.2). Allerdings lässt sich beobachten, dass der Zugang zu Weiterbildung für verschiedene Personengruppen erschwert ist. Aufgrund der grossen Bedeutung von Weiterbildung für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die gesellschaftliche Solidarität ist die Beteiligung weiter zu erhöhen. Dies geht nicht zwingend mit staatlicher finanzieller Förderung einher.
Selbstverantwortung im Mittelpunkt
Ausgangspunkt für die Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung ist, dass Individuen und Unternehmungen aus Eigeninteresse und in ausreichendem Masse an der für sie sinnvollen Weiterbildung teilnehmen. Der Entwurf ordnet daher die Verantwortung für Weiterbildung in erster Linie dem Einzelnen zu.
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BBl 2011 2607
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