Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/19: Bundesgesetz über die Weiterbildung (Weiterbildungsgesetz, WeBiG) · 59 Seiten

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Erläuternder Bericht

• Anrechenbarkeit von Weiterbildungsabschlüssen

• Transparenz, Qualität und Wettbewerb im Weiterbildungsmarkt

• Steuerungswissen

• Nachholbildung

• Finanzierung

Die Expertenkommission Weiterbildungsgesetz hat sich eingehend mit dem Mandat und mit den in Kapitel 4 des Berichts des EVD über eine neue Weiterbildungspolitik des Bundes skizzierten Umset-

26 zungsmöglichkeiten befasst. Zur Klärung einzelner Fragen wurden verschiedene Gutachten erstellt.

Wie im Auftrag festgehalten, konzipierte die Expertenkommission den Gesetzesentwurf als

Grundsatzerlass. Das Weiterbildungsgesetz soll ein einheitliches Verständnis von Weiterbildung definieren, für eine bessere Koordination der Weiterbildungspolitik bundesintern und zwischen Bund und Kantonen sorgen, Grundsätze über die Weiterbildung, namentlich für die Spezialgesetzgebung, festlegen und eine einheitliche Förderpraxis des Bundes ermöglichen.

Es kann aber die Bestimmungen zur Weiterbildung in den Spezialgesetzen nicht ersetzen, sondern ihnen lediglich eine Richtung vorgeben.

Förderung von Grundkompetenzen Erwachsener als spezialgesetzliche Regelung

Nach einer Auslegeordnung zum Begriff Nachholbildung ist die Expertenkommission Weiterbildungsgesetz zum Schluss gekommen, dass Nachholbildung das spätere Erwerben eines staatlich geregelten Abschlusses meint. Dies ist bereits geklärt und bedarf keiner weiteren Regelung. Die Dysfunktion, welche in Zusammenhang mit diesem Begriff oft erwähnt wird, betrifft die fehlenden Grundkompetenzen Erwachsener. Deshalb hat die Expertenkommission entschieden, die Grundkompetenzen Erwachsener in Form einer gezielten, subsidiär angelegten Förderung in den Gesetzesentwurf zu einem Weiterbildungsgesetz aufzunehmen. Dies aus folgenden Gründen:

• Kurse zum Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen Erwachsener sind nicht-formale Bildung

und damit Weiterbildung im Sinne des Weiterbildungsgesetzes.

• Die Erfahrungen des Bundesamts für Kultur (BAK) im Bereich Illettrismusbekämpfung zeigen,

dass verschiedene Spezialgesetze auf bundes- und kantonaler Ebene dieselben Tatbestände fördern. Eine verstärkte Koordination im Bereich der Grundkompetenzen Erwachsener ist unerlässlich. Die im Weiterbildungsgesetz eingerichteten Koordinationsinstrumente, namentlich die Weiterbildungskonferenz, sind geeignet, diese Aufgabe wahrzunehmen.

• Mit der Aufnahme des Sachbereichs Grundkompetenzen Erwachsener ins Weiterbildungsgesetz

wird auch dem Willen von Bundesrat und Parlament Folge geleistet. In der Botschaft zum Kulturförderungsgesetz ist ein Transfer der Illettrismusbekämpfung vom Kulturförderungsgesetz ins 27

Weiterbildungsgesetz explizit vorgesehen.

Einbezug der interessierten Kreise

Bereits bei der Erarbeitung des Weiterbildungsberichtes zeigte es sich, wie heterogen der Gesetzgebungsgegenstand „Weiterbildung“ ist und wie unterschiedlich die Betrachtung der zahlreichen Akteure ausfällt. In Fortsetzung der Arbeitsgruppe für den Weiterbildungsbericht hatte die Expertenkommission vor allem Systemfragen zu klären.

26 Die Gutachten sind auf der Webseite des BBT publiziert: http://www.bbt.admin.ch/themen/berufsbildung/00105/01019/index.html?lang=de 27 Vgl. BBl 2007 4836, Erläuterung zu Art. 13 Leseförderung: „Die Bekämpfung des Illettrismus wird mittelfristig im Bundesgesetz über die Weiterbildung geregelt. Artikel 13 stellt somit eine Übergangslösung dar, die mit Inkrafttreten des Weiterbildungsgesetzes aufzuheben sein wird.“ 011/2011/03844 \ COO.2101.108.5.372040 23/59