Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/19: Bundesgesetz über die Weiterbildung (Weiterbildungsgesetz, WeBiG) · 59 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 53Fedlex · Erläuternder Bericht
Erläuternder Bericht
6. Abschnitt: Finanzierung (Art. 17)
Art. 17
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die entsprechenden Mittel im Rahmen der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft) bereitgestellt werden. Damit ist die politische Steuerung gewährleistet: Das Parlament entscheidet namentlich über die Beiträge zur Förderung von Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen Erwachsener sowie über die zur Entwicklung der Weiterbildung nötigen finanziellen Mittel.
7. Abschnitt: Statistik und Monitoring (Art. 18 – Art. 19)
Art. 18 Statistik
Die derzeit verfügbaren empirischen Grundlagen für die Steuerung der Weiterbildungspolitik sind mangelhaft. Dies betrifft, wie im Bericht des EVD über eine neue Weiterbildungspolitik des Bundes erwähnt, insbesondere die Statistik. Das Bundesamt für Statistik (BFS) arbeitet bereits daran, die identifizierten Lücken zu schliessen. Künftig werden dem BFS drei Datenquellen für die Weiterbildungsstatistik zur Verfügung stehen:
• SAKE: Im Rahmen dieser Erhebung werden jährlich Daten zur Teilnahme an der nicht-formalen
Bildung erhoben.
• Mikrozensus Aus- und Weiterbildung (MZB): Im Rahmen des MZB werden alle fünf Jahre (erst-
mals 2011) ausführliche Informationen zur Beteiligung an formaler und nicht-formaler Bildung sowie zu informellem Lernen erhoben. Zusätzlich zu den Basiskennzahlen liefert diese Erhebung unter anderem auch statistische Informationen zur Intensität (Anzahl besuchter Kursstunden), zu den Inhalten, zur Unterstützung durch den Arbeitgeber sowie zu den Kosten und der Finanzierung der verschiedenen Aus- und Weiterbildungsaktivitäten. Der Fragebogen enthält zudem Fragen zu Motiven für die Teilnahme beziehungsweise die Nicht-Teilnahme an Weiterbildung.
• Statistik der betrieblichen Weiterbildung (SBW): Basierend auf einer Unternehmensbefragung
stellt diese Statistik alle fünf Jahre (erste Erhebung für 2012 geplant) Kennzahlen zum Weiterbildungsverhalten, zur Weiterbildungspolitik, zu Kosten und Finanzierung sowie zu Anerkennung und Stellenwert von Weiterbildung in Unternehmen zur Verfügung.
Sämtliche Erhebungen sind auf äquivalente Erhebungen im Europäischen Statistiksystem abgestimmt, so dass internationale Vergleiche möglich sind.
Um die notwendigen Daten und Statistiken für das Monitoring des Weiterbildungsgesetzes sicherzustellen, ist in enger Zusammenarbeit zwischen dem BFS und dem BBT ein Informationsauftrag zu erarbeiten. Auf Basis der Analyse der zur Verfügung stehenden Daten und den identifizierten Informationsdefiziten können anschliessend die notwendigen Massnahmen und eine Kostenplanung abgeleitet werden. Damit sowohl allfällig notwendige Erhebungsaktivitäten als auch die Datenbereitstellung durch das BFS erfolgen können, müssen die dazu notwendigen Mittel dem BFS zur Verfügung gestellt werden. Die Erhebungsmodalitäten werden in der Verordnung vom 30. Juni 1993 über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (SR 431.012.1) geregelt.
011/2011/03844 \ COO.2101.108.5.372040 53/59