Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/19: Bundesgesetz über die Weiterbildung (Weiterbildungsgesetz, WeBiG) · 78 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 51Fedlex · Ergebnisbericht

Vernehmlassung zu einem Entwurf für ein Bundesgesetz über die Weiterbildung Kantone

Der Kanton SO weist darauf hin, dass das Ziel schon in Artikel 4 aufgeführt ist.

Der Kanton VD und SKOS möchten die öffentlichen und privaten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit ins Ziel einbeziehen.

Der Kanton VS regt eine Umformulierung an.

Dachverbände der Wirtschaft

KV Schweiz möchte die öffentlichen und privaten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit ins Ziel einbeziehen und Mindeststandards festlegen.

Travail.Suisse möchte die Organisationen der Arbeitswelt mit ins Ziel einbeziehen.

SGV fordert ein Mitbestimmungsrecht für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Interessierte Kreise

Die NGO Bildungskoalition mit akte, Greenpeace, Herzstiftung, Pro Natura, SAJV und SUB schlägt in der Folge ihres Vorschlags zu Artikel 13 eine Umformulierung vor (Lebenskompetenzen von Jugendlichen und Erwachsenen).

L&S, Stadt Zürich, SavoirSocial, IG Grundkompetenzen, SVOAM, SVEB, Caritas und UNESCO möchten es „allen“ Erwachsenen ermöglichen, Grundkompetenzen zu erwerben und erhalten.

Gemäss L&S ist es Hauptaufgabe des Bundes neben der Koordination und Finanzierung auch für die Sensibilisierung zu sorgen, deshalb wird ein zusätzlicher Absatz 2 und 3 vorgeschlagen.

2

„ Der Bund und die Kantone unterstützen Sensibilisierungskampagnen, um die Nachfrage im Bereich der Grundkompetenzen anzuregen.

3

Die Lernenden und deren Bedürfnisse stehen im Zentrum aller Massnahmen im Bereich Grundkompetenzen.“

Der vorgeschlagene Absatz 3 wird auch von IG Grundkompetenzen mitgetragen.

IG Grundkompetenzen, SVEB, SVOAM und VSV möchten die Arbeitgeber mit ins Ziel einbeziehen. alliance F schlägt eine Erweiterung des Artikels vor: "...den Erwerb sowie den Erhalt von Grundkompetenzen zu ermöglichen und die Arbeitsmarktfähigkeit von Erwachsenen auf allen Stufen zu fördern und zu erhalten".

Art. 15 Zuständigkeit und Koordination

1

Bund und Kantone fördern den Erwerb und den Erhalt von Grundkompetenzen Erwachsener im Rahmen ihrer Zuständigkeit.

2

Sie koordinieren die Förderung.

Kantone

Der Kanton BE begrüsst das Koordinationsanliegen. Die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sei jedoch noch nicht klar.

Die Kantone ZH und UR fordern den Bund auf, in seinem Zuständigkeitsbereich zuerst zu koordinieren.

Interessierte Kreise

Zur Meinung der NGO Bildungskoalition siehe Ausführungen zu Artikel 14.

L&S, SVOAM und IG Grundkompetenzen betonen die Notwendigkeit einer nationalen Strategie für die Koordination.

IG Grundkompetenzen stellt sich einen einzigen „Topf“ vor, der von verschiedenen Spezialgesetzen gespiesen wird und aus dem Massnahmen im Grundkompetenzenbereich finanziert würden. So würde die Koordination vereinfacht.

SVOAM fordert ausreichende finanzielle Mittel.

011/2011/03844 \ COO.2101.108.5.437569 51/78