Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/19: Bundesgesetz über die Weiterbildung (Weiterbildungsgesetz, WeBiG) · 78 Seiten
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Vernehmlassung zu einem Entwurf für ein Bundesgesetz über die Weiterbildung
Travail.Suisse fordert die Streichung von Absatz 2. „Gesamtschweizerisch“ soll im Absatz 1 erwähnt werden.
Interessierte Kreise
CRFC und arfad möchten, dass der Bund nicht lediglich gesamtschweizerische Organisationen unterstützen kann, sondern auch regional tätige. Ähnlich äussert sich auch VBE, der Buchstabe a streichen möchte.
AGILE und EgalitéHandicap möchten Buchstabe b ersetzen durch Durchführung von Chancengleichheitsprojekten.
Stadt Zürich, SavoirSocial, SVEB, VSV, CSDE, Movendo, Migros und cgas möchten Finanzierungen durch mehrere staatliche Stellen ermöglichen und fordern eine Streichung von Buchstabe b.
Absatz 4 Kantone
Der Kanton FR schlägt den Abschluss von Leistungsvereinbarungen vor.
Dachverbände der Wirtschaft
SGB schlägt erneuerbare Leistungsverträge vor.
Interessierte Kreise
SAGS vertritt die Ansicht, dass staatliche Mittel ausschliesslich gezielt im Rahmen von Leistungsaufträgen eingesetzt werden sollen.
SVEB und VSV fordern eine zeitlich unbeschränkte Unterstützung.
Carnasuisse fehlt der Leistungsbezug im Artikel. Unterstützungen sollten nur auf der Grundlage von Leistungsverträgen ausgerichtet werden.
SIA fragt, auf was sich die genannten vier Jahre beziehen.
Syndicom, cgas, Movendo und VSV fordern mehrjährige Leistungsvereinbarungen.
Swissmem fordert eine Förderung über Leistungsaufträge mit klaren Leistungszielen.
Falls der Artikel nicht gestrichen wird, soll gemäss ETH-Rat das BBT für die notwendigen Mittel aufkommen.
Pro Infirmis schlägt eine Erweiterung des Artikels vor: "Besonders gefördert werden Projekte zur Förderung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, zur tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann, zur Erleichterung der Integration von Ausländerinnen und Ausländern und zur Verbesserung der Arbeitsmarktfähigkeit von geringqualitizierten Personen".
Hochschulbereich
AMS ist der Ansicht, dass der Bedarf an Organisationen, die innerhalb von vier Jahren nicht die notwendigen Mittel für ihre Subsistenz aufbringen können, nicht existiert und fordert eine Beschränkung auf höchstens zwei Jahre, eine Verlängerung um zwei Jahre soll möglich sein.
Der ETH-Rat spricht sich gegen die Finanzierung von Organisationen der Weiterbildung aus. Lediglich eine Projektfinanzierung sei sinnvoll.
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