Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/19: Bundesgesetz über die Weiterbildung (Weiterbildungsgesetz, WeBiG) · 78 Seiten
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Vernehmlassung zu einem Entwurf für ein Bundesgesetz über die Weiterbildung
OTIA fordert den Einbezug der Organisationen der Arbeitswelt in die Koordinationsaufgabe.
Art. 16 Beiträge an die Kantone
1
Das BBT kann in Ergänzung zu Massnahmen nach der Spezialgesetzgebung Beiträge an die Kantone für den Erwerb und den Erhalt von Grundkompetenzen Erwachsener leisten. Es holt dazu vorgängig die Stellungnahme der Weiterbildungskonferenz ein.
2
Der Bundesrat legt die Kriterien für die Gewährung der Beiträge fest.
Kantone
Der Kanton BE schlägt Fallpauschalen vor.
Der Kanton ZH schlägt eine Umformulierung von Absatz 1 vor. Er weist darauf hin, dass je nach Regelung in der Verordnung erhebliche Mehrkosten für die Kantone entstehen können.
Parteien
Die EVP schlägt vor, "in Ergänzung zu ..." zu streichen, da dieser Zusatz zu Doppelfinanzierungen führen könnte.
Die Grünen begrüssen den Artikel.
Dachverbände der Wirtschaft
SGB fordert Mittel im Umfang von mindestens 15 Mio. CHF.
SAV fordert Wirkungsüberprüfungen der Förderung auch im Grundkompetenzenbereich.
Interessierte Kreise
Zur Meinung der NGO Bildungskoalition siehe Ausführungen zu Artikel 14.
Swissmem und carnasuisse fordern Wirkungsüberprüfungen der Förderung auch im Grundkompetenzenbereich.
L&S und IG Grundkompetenzen fordern die Unterstützung von Massnahmen, die aus der nationalen Strategie erwachsen.
IG Grundkompetenzen und Ebenrain weisen auf einen grösseren Finanzbedarf hin.
SVOAM weist auf verschiedene Finanzierungsquellen hin und hofft, dass Kantone nicht nur Projekte im Berufsbildungsbereich finanzieren werden.
Movendo schliesst sich der Stellungnahme von SGB an. Auch der vpod äussert sich ähnlich.
6. Abschnitt: Finanzierung
Art. 17
1
Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung im Rahmen der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation die Schwerpunkte der Weiterbildungspolitik und beantragt die dazu bereitzustellenden Mittel.
2
Der Bund leistet im Rahmen der bewilligten Kredite Beiträge nach den Artikeln 11, 12 und 16.
Dachverbände der Wirtschaft
SGB fordert mehr Geld für Projekte, gesamtschweizerische Organisationen der Weiterbildung, Statistik und Monitoring sowie Grundkompetenzen.
SGV schlägt vor, in einem Absatz 3 festzuhalten, dass die Finanzierung der Weiterbildung vorwiegend im Rahmen der Spezialgesetze erfolgt.
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