Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/19: Bundesgesetz über die Weiterbildung (Weiterbildungsgesetz, WeBiG) · 78 Seiten

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Vernehmlassung zu einem Entwurf für ein Bundesgesetz über die Weiterbildung

Travail.Suisse fordert auch eine Förderung für Massnahmen zur Vorbereitung auf die Validierung und damit einen Verweis auf Artikel 7.

Interessierte Kreise

SVEB, VSV, Hotelleriesuisse, Migros, VSCI, carnasuisse und JardinSuisse weisen darauf hin, dass die Finanzierung der Weiterbildung vorwiegend im Rahmen der Spezialgesetze erfolgt. Daraus resultiert ein Absatz 3:

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„ Die Finanzierung der Weiterbildung aufgrund von Spezialgesetzen erfolgt separat im Rahmen der Anwendung der betreffenden Erlasse.“

Centre Patronal verlangt eine Streichung des Artikels.

FER begrüsst den Artikel.

Movendo schliesst sich der Forderung von SGB an.

Der VSEI fordert eine zusätzliche Bestimmung oder eine Ergänzung einschlägiger Artikel um die mit dem Gesetz verbundenen finanziellen Aufwendungen klar bestimm- und eingrenzbar zu machen.

Hochschulbereich

Der ETH-Rat verwehrt sich gegen einen Einbezug des Themas Weiterbildung in die BFI-Botschaft. Er beantragt insbesondere die Streichung des Verweises auf Artikel 12.

7. Abschnitt: Statistik und Monitoring

Art. 18 Statistik

Das Bundesamt für Statistik erhebt im Bereich der Weiterbildung die nötigen Daten gemäss dem

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Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992.

Die Auswertung zu Artikel 18 ist in der Auswertung zu Artikel 19 integriert.

Art. 19 Monitoring

Das BBT führt in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein Monitoring über die Beteiligung der verschiedenen Bevölkerungsgruppen an der Weiterbildung und über den Weiterbildungsmarkt.

Kantone

Die Kantone LU, FR, NE, SG und VS vertreten die Ansicht, dass die Statistik im Bereich Weiterbildung zum Grundauftrag für die Bildungsstatistik gehöre. Ob sie im Weiterbildungsgesetz separat verankert werden müsse, bleibe dahingestellt. Das Monitoring im Weiterbildungsbereich sei in das von Bund und Kantonen gemeinsam getragene Bildungsmonitoring zu integrieren.

Für die Kantone AG, TI, BS sowie SKOS sind Statistik und Monitoring wichtig. Der Kanton TI möchte die Aufgabe dem Bundesamt für Statistik zuschreiben.

Für den Kanton GE ist Statistik sehr wichtig. Heute seien zu wenige Daten vorhanden. Ins Monitoring müssten auch die Organisationen der Arbeitswelt eingebunden werden.

Der Kanton AR weist darauf hin, dass ein von Bund und Kantonen gemeinsam betriebenes Weiterbildungsmonitoring es erlaubt, rechtzeitig wirtschaftliche und bildungspolitische Entwicklungen aufgezeigt zu erhalten. Gestützt darauf können subsidiär Lücken geschlossen werden.

Der Kanton JU schlägt für die französische Version statt "monitorage" "observatoire" vor.

Parteien

Die SP Schweiz erachtet die Artikel 18 und 19 als wichtige Voraussetzungen für mehr Transparenz.

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