Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/23: Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) · 68 Seiten
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ze, Gesundheitszentren oder Integrationsinstrumente7. Dabei geht es darum, die medizinische Behandlung zielgerichtet, bedürfnisgerecht und mit einem möglichst effizienten Einsatz der Mittel zu erbringen. Erwartet werden dadurch eine bessere Versorgungsqualität und finanzielle Einsparungen.8
Das elektronische Patientendossier unterstützt die Entwicklung von integrierten Versorgungsmodellen, die auf einem intensiven Austausch von Daten zwischen Patientin und Patient, Arzt, Spital, Apotheke, Labor oder Physiotherapeut angewiesen sind.
Elektronische Verschreibung sorgt für mehr Qualität und Sicherheit
Mit der Einführung der elektronischen Verschreibung bzw. des elektronischen Rezepts kann eine deutliche Verbesserung der Qualitätssicherung und Kontrolle erreicht werden. Die Handschrift des Arztes ist dabei nur eine von vielen Fehlerquellen. In der Europäischen Union (EU) könnten rund 100'000 Medikationsfehler mit der elektronischen Verschreibung vermieden werden.9 Ein elektronisch ausgestelltes Rezept ist immer lesbar, und es lassen sich verschiedene Funktionen einbauen, etwa ein automatischer Hinweis auf unerwünschte Wechselwirkungen zwischen Medikamenten oder zu Parallel-Medikationen durch verschiedene Ärzte. Die elektronische Verschreibung leistet somit ebenfalls einen Beitrag zu mehr Qualität und Sicherheit im Gesundheitswesen, ist aber nicht Bestandteil dieser Vorlage.10
1.2 «Strategie eHealth Schweiz»
Im Rahmen der Überarbeitung der «Strategie für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz» des Bundesrates aus dem Jahre 1998 wurde im Januar 2006 das Kapitel «Gesundheit und Gesundheitswesen» neu in die Strategie aufgenommen. In der Folge beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), bis Ende 2006 ein Konzept für eine nationale Strategie «eHealth» vorzulegen, welches insbesondere Aufschluss über die Ziele, die Handlungsbereiche, die Kosten, die Partnerschaften, die Vorgehensweise und den Zeitplan geben sollte. Die von Bund
7 Zu denken ist unter anderem an folgende Integrationsinstrumente: Gatekeeping, Guidelines, Case Management, Disease Management, Demand Management. In der Schweiz wird zwischen Vertragsmodellen (Ärztenetze, HMO, medizinische Callcenter) und Nicht- Vertragsmodellen (Listenmodelle, Lightmodelle) unterschieden. Ärztenetze und Ärzte bezeichnen Listenmodelle wegen der fehlenden vertraglichen Partnerschaft auch als Pseudo- oder Lightmodelle. Vgl. dazu Orientierungspapier «Integrierte Versorgung in der Schweiz». Forum Managed Care. Winterthur: 14. April 2009. S. 2.
8 Betreffend die Wirkungen der diversen Steuerimpulse auf die Kosten-Optimierung des Gesamtsystems vgl. BERCHTOLD, Peter, HESS, Kurt. Evidenz für Managed Care, Europäische Literaturanalyse unter besonderer Berücksichtigung der Schweiz: Wirkung von Versorgungssteuerung auf Qualität und Kosteneffektivität. Arbeitsdokument 16 des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums. Neuenburg: Januar 2006.
9 Auf die Schweiz bezogen würde dies eine Vermeidung von ca. 1'500 Medikationsfehler ergeben. Siehe dazu: The Ministry of Health and Social Affairs in Sweden 2009: eHealth for a Healthier Europe! – opportunities for a better use of healthcare resources. Einsehbar unter: http://www.se2009.eu/polopoly_fs/1.8227!menu/standard/file/eHealth for a Healthier Europe.pdf
10 Die «Strategie eHealth Schweiz» sieht als ersten Schritt die Einführung eines elektronischen Patientendossiers vor.