Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/23: Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) · 68 Seiten
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– Zuständigkeiten Bund/Kantone: Im föderal organisierten Gesundheitssystem der Schweiz ist eine zentral gesteuerte Einführung eines elektronischen Patientendossiers nicht möglich. Im Zentrum steht vielmehr die Förderung dezentraler, regionaler und strategiekonformer Projekte und deren Vernetzung. Nur so kann eine flexible und bedürfnisgerechte Entwicklung des Systems ermöglicht werden. Dies führt aber zu einem erhöhten Koordinationsbedarf;
– Praktische Erfahrungen: Viele Fragen können nicht aufgrund von theoretischen Studien beantwortet werden. Die Lösung ergibt sich erst aus der praktischen Erfahrung.
Die «Strategie eHealth Schweiz» sieht vor, dass die operativen und fachlichen Arbeiten in einzelnen Teilprojekten durch Arbeitsgruppen geleistet werden, welche jeweils vom Steuerungsausschuss von «eHealth Suisse» (Koordinationsorgan Bund-Kantone) verabschiedet werden.14
Das Teilprojekt «Standards und Architektur» wurde dabei prioritär behandelt, da die Ergebnisse der Arbeiten aus diesem Teilprojekt einen direkten Einfluss auf die Überlegungen der anderen Teilprojekte haben.15
1.3 «Architektur eHealth Schweiz»
Am 19. März 2009 hat der Steuerungsausschuss von «eHealth Suisse» (Koordinationsorgan Bund-Kantone) die ersten Empfehlungen des Teilprojektes «Standards und Architektur» verabschiedet. Die darin enthaltenen Grundsätze und Richtlinien sind massgebend für die Definition der wesentlichen Bausteine der «Architektur eHealth Schweiz». In einer ersten Phase erfolgte dabei eine Konzentration auf das elektronische Patientendossier, welches gemeinschaftsübergreifend die Bereitstellung und den Abruf von medizinischen Daten ermöglichen soll. Damit können behandlungsrelevante Informationen anderen Gesundheitsfachpersonen unabhängig von Ort und Zeit zugänglich gemacht werden. Nicht Gegenstand der «Architektur eHealth Schweiz» ist die elektronische Dokumentation der Krankengeschichte in den spital- oder praxiseigenen Klinik- oder Patienteninformationssystemen.
Im Anschluss an die ersten Empfehlungen vom März 2009 wurden die Hauptkomponenten der «Architektur eHealth Schweiz» in eine Gesamtplanung eingebunden. Im Rahmen der Konkretisierung der «Architektur eHealth Schweiz» wurde das in Abbildung 1 skizzierte Zusammenspiel zwischen dezentralen Gemeinschaften16 von Gesundheitsfachpersonen (z.B. Spitälern, Ärztenetzwerken, Apotheken, Laboratorien) und schweizweit zu koordinierenden Komponenten erarbeitet. Zu den schweizweit zu koordinierenden Komponenten zählen neben einheitlichen Regeln im Bereich des Datenschutzes und der Datensicherheit insbesondere die Identifikati-
14 Zum aktuellen Stand der Teilprojekte siehe Bericht in Erfüllung des Postulats Humbel vom 3. Dezember 2010. Einsehbar unter: http://www.bag.admin.ch/themen/gesundheitspolitik/10357/10359/index.html.
15 Weitere Teilprojekte sind: Modellversuche, rechtliche Grundlagen, Finanzierung und Anreizsysteme, Online-Dienste und Befähigung sowie Bildung. Weitere Informationen unter: http://www.e-health-suisse.ch/umsetzung/00146/index.html?lang=de. Alle Empfehlungen wurden vor der Verabschiedung durch den Steuerungsausschuss im Rahmen von informellen Anhörungen den betroffenen und interessierten Kreisen unterbreitet.
16 Unter «Gemeinschaften» werden Zusammenschlüsse von Gesundheitsfachpersonen verstanden. Vgl. dazu die Erläuterungen zu Artikel 2 Absatz 1.