Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/23: Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) · 68 Seiten
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onsmittel für Patientinnen und Patienten sowie für Gesundheitsfachpersonen wie auch die für die Bereitstellung und den Abruf der Daten notwendigen Verzeichnisse und Abfragedienste.
Die «Architektur eHealth Schweiz» basiert auf dem Grundprinzip der verteilten Datenhaltung. Jede Gemeinschaft behält die innerhalb der Gemeinschaft erfassten und erstellten Patientendaten im eigenen Verantwortungsbereich. Mit der Einwilligung der Patientin oder des Patienten werden behandlungsrelevante Daten registriert und in der dezentralen elektronischen Dokumentenablage bereitgestellt. Dabei werden die relevanten Metadaten17 in einem Register erfasst. Dieses Register kann von allen Gemeinschaften abgefragt werden. Besitzt eine Gesundheitsfachperson die notwendigen Zugriffsrechte, kann sie damit auf Daten in der Ablage einer anderen Gemeinschaft zugreifen.
Der Steuerungsausschuss hat am 21. Oktober 2010 die Empfehlungen II mit den prioritär behandelten Komponenten «Rollenkonzept», «Metadaten» und «Zugangspunkte der Gemeinschaften» verabschiedet.18 Die Empfehlungen III, welche im Herbst 2011 vorliegen werden, konkretisieren die Themen «Identifikation und Authentifizierung» sowie «Berechtigungssystem».
17 Als Metadaten bezeichnet man Daten, die Informationen über andere Daten enthalten. Diese sind - im Sinne eines konventionellen "Briefkopfs" - notwendig, um einen digitalen Austausch von medizinischen Informationen zu ermöglichen.
18 «eHealth Suisse»: Standards und Architektur Empfehlungen II. Verabschiedet vom Steuerungsausschuss. Bern: 21. Oktober 2010. Einsehbar unter: http://www.e-healthsuisse.ch/umsetzung/00146/00148/index.html?lang=de. Für die nachfolgende Abbildung
1 siehe Seite 10.