Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/23: Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) · 68 Seiten
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und Kantonen gemeinsam erarbeitete «Strategie eHealth Schweiz»11 wurde am 27. Juni 2007 vom Bundesrat formell verabschiedet. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) schloss sich den Zielen ebenfalls an. Die Strategie ist auf folgende Vision ausgerichtet:
«Die Menschen in der Schweiz können im Gesundheitswesen den Fachleuten ihrer Wahl unabhängig von Ort und Zeit relevante Informationen über ihre Person zugänglich machen und Leistungen beziehen. Sie sind aktiv an den Entscheidungen in Bezug auf ihr Gesundheitsverhalten und ihre Gesundheitsprobleme beteiligt und stärken damit ihre Gesundheitskompetenz. Die Informations- und Kommunikationstechnologien werden so eingesetzt, dass die Vernetzung der Akteure im Gesundheitswesen sichergestellt ist und dass die Prozesse qualitativ besser, sicherer und effizienter sind.»12
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens findet zwar auch ohne die «Strategie eHealth Schweiz» statt. Ohne Koordination und Steuerung besteht jedoch das Risiko, dass sich öffentliche oder private Lösungen etablieren, die nicht ein notwendiges Mass an Interoperabilität13 erreichen. Die «Strategie eHealth Schweiz» zeigt daher, wie die Leitplanken für die Zukunft gesetzt werden müssen, damit sich vernetzte elektronische Gesundheitsdienste etablieren können, und welche Handlungsfelder und Ziele prioritär anzugehen sind.
Zur Umsetzung der Strategie schlossen Bund und Kantone am 6. September 2007 eine Rahmenvereinbarung ab, in welcher der Wille zur gemeinsamen Umsetzung der Strategieziele festgehalten wird. Dazu gehört insbesondere die Bereitschaft, die Entscheide im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit umzusetzen, und je nach Bedarf neue gesetzliche Grundlagen zu schaffen. Basierend auf dieser Rahmenvereinbarung wurde das von Bund und Kantonen gemeinsam getragene Koordinationsorgan Bund-Kantone «eHealth Suisse» (Steuerungsausschuss und Geschäftsstelle) eingesetzt.
Bei der Umsetzung der Strategie geht es darum, gemeinsame organisatorische, rechtliche und technische Leitplanken für die Entwicklung von «eHealth-Anwendungen», insbesondere des elektronischen Patientendossiers, zu definieren. Die Kantone und die Gesundheitsfachpersonen und weitere private Akteure sind aufgefordert, innerhalb dieser Leitplanken strategiekonforme Modellversuche oder Projekte zu starten. Dieses Vorgehen hat die folgenden Gründe:
– Grossprojekte sind zu komplex: Die internationale Erfahrung zeigt, dass nationale «eHealth-Projekte» häufig scheitern oder sich massiv verzögern, weil die Akteure diese ablehnen oder die Aufgabe zu komplex ist;
11 Vgl. Strategie eHealth Schweiz vom 27. Juni 2007. Diese ist nicht zu verwechseln mit der E-Government-Strategie Schweiz, welche am 24. Januar 2007 durch den Bundesrat verabschiedet wurde. Diese nationale E-Government-Strategie wurde unter Federführung des Informatikstrategieorgans Bund (ISB) in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden entwickelt. Sie bildet die Basis für Bund, Kantone und Gemeinden, ihre Bestrebungen auf gemeinsame Ziele auszurichten und legt Grundsätze, Vorgehen sowie Instrumente zu deren Umsetzung fest. Sie hat zum Ziel, dass sowohl die Wirtschaft wie auch die Bevölkerung die wichtigen Geschäfte mit den Behörden elektronisch abwickeln können. Die Behörden ihrerseits sollen ihre Geschäftsprozesse modernisieren und untereinander elektronisch verkehren. Einsehbar unter: http://www.egovernment.ch/de/grundlagen/strategie.php.
12 Strategie eHealth Schweiz vom 27. Juni 2007, S. 5.
13 Unter Interoperabilität wird die Fähigkeit von technischen Systemen, Informationen miteinander auszutauschen, verstanden.