Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/23: Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) · 68 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 21Fedlex · Erläuternder Bericht

tisch denkbar, dass sich ein einheitlicher Standard längerfristig auch ohne Koordination durchsetzt. Die Durchsetzung des Datenschutzes schliesslich stellt ein legitimes öffentliches Interesse dar. Ohne Durchsetzung des Datenschutzes könnte zudem aufgrund des mangelnden Vertrauens der möglichen Nutzerinnen und Nutzer die Verbreitung von elektronischen Patientendossiers und damit auch die Realisierung des entsprechenden volkswirtschaftlichen Potentials grundsätzlich in Frage gestellt werden.

– Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft: Aus volkswirtschaftlicher (sozioökonomischer) Sicht dürfte die Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen langfristig zu einer besseren Qualität der Patientenbehandlung und damit der Gesundheitsversorgung sowie zu einer höheren Effizienz im Gesundheitssystem als solchem führen. Dem stehen Investitions- und Wartungskosten für die «eHealth-Technologie» sowie administrative und Prozessänderungskosten gegenüber.

– Alternative Regelungen: Es sind diverse alternative oder ergänzende Regelungen denkbar, deren Untersuchung im Rahmen der ersten Phase der RFA nicht möglich war. Als eine denkbare Alternative zu den Empfehlungen der «Expertengruppe eHealth» wurde eine Regelung mit Anschubfinanzierung und Obligatorium untersucht. Die Berechnungen ergaben, dass diese Alternative einerseits zu einer stark beschleunigten Umsetzung der «Strategie eHealth Schweiz» und entsprechendem Nutzen führen würde, andererseits aber auch mit höheren Investitionskosten seitens des Staates mit entsprechenden Nachteilen für die öffentliche Hand verbunden wäre. Der kumulierte sozioökonomische Nettonutzen dürfte geringfügig höher als bei der vorgeschlagenen Regelung sein. Dieser lässt sich jedoch aufgrund der im Staatssektor vorhandenen knappen finanziellen Ressourcen nicht rechtfertigen. Zusammen mit der alternativen Regelung wurde auch der Referenzfall (ohne Regulierung) untersucht. Auch in diesem Fall würden aufgrund der Anstrengungen einzelner Akteure zur Einführung klinischer Informationssysteme Kosten anfallen, ohne aber den höheren gesamtgesellschaftlichen Nutzen der vorgeschlagenen Regulierung zu erzielen.

1.6 Auftrag des Bundesrates

Wie unter Ziffer 1.5 ausgeführt kommt der Bericht der «Expertengruppe eHealth» vom 30. September 2010 zum Schluss, dass sich eine rechtliche Regelung für die Umsetzung der «Strategie eHealth Schweiz» in einer ersten Phase auf den Primärzweck des elektronischen Patientendossiers, d.h. die Verbesserung und Optimierung der Behandlungsabläufe, beschränken, und auf Freiwilligkeit sowohl für die Patienten und Patientinnen als auch für die Gesundheitsfachpersonen beruhen soll. Zudem schlägt die Expertengruppe ein mehrstufiges Vorgehen vor, welches von flankierenden Massnahmen begleitet wird.

Die im Rahmen der RFA durchgeführte Modellierung zeigt, dass sich ein elektronisches Patientendossier ohne eine gesetzliche Regelung nur sehr verzögert verbreiten wird. Aus volkswirtschaftlicher (sozioökonomischer) Sicht dürfte die Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen langfristig zu einer besseren Qualität der Patientenbehandlung und damit der Gesundheitsversorgung sowie zu einer höheren Effizienz im gesamten Gesundheitssystem führen.