Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/23: Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) · 68 Seiten
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Artikel 95 (privatwirtschaftliche Erwerbstätigkeit) und 122 (Zivilrecht) BV stützen.
– Langfristige Massnahmen: Nur mit einer klaren Bundeskompetenz wird gewährleistet, dass künftigen Entwicklungen im Bereich «eHealth» Rechnung getragen werden kann. Unter der derzeitigen verfassungsrechtlichen Situation ist dies nicht möglich. Daher empfiehlt die Expertengruppe, im Kontext einer allfälligen umfassenden Revision der Gesundheitsverfassung die Grundlage für den Bereich «eHealth» zu schaffen. Dabei erachtet die Expertengruppe die Schaffung einer spezifischen «eHealth-Verfassungsnorm» als wenig zielführend. Die für eine umfassende «eHealth-Regelung» notwendige Bundeskompetenz sollte vielmehr im Rahmen der Schaffung einer für den Erlass eines «Gesundheitsgesetzes» auf Bundesebene notwendigen Verfassungsnorm behandelt werden.
Regulierungsfolgenabschätzung (RFA)
Die RFA zur Umsetzung der «Strategie eHealth Schweiz» ist im Anhang «Wichtigste Wirksamkeitsüberprüfungen» der Ziele des Bundesrates 2010 als eine der durchzuführenden vertieften RFA aufgeführt.
In Zusammenarbeit mit dem Staatsekretariat für Wirtschaft (SECO) wurde parallel zur Durchführung der von der «Expertengruppe eHealth» durchgeführten informellen Anhörungen – d.h. zwischen Juli und September 2010 – auf der Grundlage des Berichtsentwurf der «Expertengruppe eHealth» vom 30. Juni 2010 eine erste Phase der RFA durchgeführt. Die im Rahmen eines verwaltungsexternen Auftrags durchgeführte RFA beinhaltete insbesondere eine – in der Vergangenheit schon in ähnlicher Form in anderen Ländern durchgeführte – Modellierung und grobe Abschätzung der Auswirkungen einer beschleunigten Einführung und Vernetzung klinischer Informationssysteme zu einem elektronischen Patientendossier.
Für den Entscheid des Bundesrates (vgl. Ziffer1.6) waren insbesondere die folgenden drei der fünf Prüfpunkte der RFA36 von Bedeutung:
– Notwendigkeit und Möglichkeit staatlichen Handelns: Ein sich ohne staatliche Intervention entwickelnder «eHealth-Markt» führt nur sehr verzögert zu einer flächendeckenden Einführung und Vernetzung von klinischen Informationssystemen. Einheitliche Standards für den Austausch und die Verknüpfung von Patientendaten bringen gegenüber unkoordinierten Standards beträchtliche positive «Netzwerkeffekte» mit sich: Der Nutzen des elektronischen Patientendossiers steigt mit dem Vernetzungsgrad der verschiedenen Gemeinschaften von Gesundheitsfachpersonen. Staatliches Handeln im Sinne der von der «Expertengruppe eHealth» vorgeschlagenen rechtlichen Regelung begünstigt eine schnellere Diffusion und damit das Erreichen einer kritischen Masse von Teilnehmenden am elektronischen Patientendossier. Erst wenn diese Masse erreicht ist, sind Netzwerkeffekte zu erwarten, die es für die meisten weiteren Akteure im Gesundheitssystem interessant machen, sich aktiv am Aufbau des elektronischen Patientendossiers zu beteiligen und die erwünschten reibungslosen Übergänge entlang der Behandlungskette zu unterstützen. Aufgrund der Netzwerkeffekte ist es theore-
36 Die beiden anderen Prüfpunkte sind «Auswirkungen auf einzelne gesellschaftliche Gruppen» sowie «Zweckmässigkeit im Vollzug».