Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/23: Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) · 68 Seiten

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Der Bundesrat folgte diesen Empfehlungen und erteilte dem EDI am 3. Dezember 2010 den Auftrag, bis im September 2011 als Grundlage für die Eröffnung der Vernehmlassung einen Vorentwurf und einen erläuternden Bericht zu einer bundesgesetzlichen Regelung für die Einführung eines gemeinschaftsübergreifenden elektronischen Patientendossiers zu unterbreiten. Die spezialgesetzlichen Grundlagen sollen die Voraussetzungen für einen sicheren und datenschutzkonformen Datenaustausch zwischen den am Behandlungsprozess der Patienten und Patientinnen beteiligten Gesundheitsinstitutionen und -fachpersonen schaffen. Mit dem elektronischen Patientendossier sollen unter anderem die Qualität der medizinischen Versorgung und die Patientensicherheit erhöht werden.

Die bundesgesetzliche Regelung (Spezialgesetz und Änderung bestehender Gesetze) soll insbesondere folgende Bereiche abdecken:

– Materielle Vorgaben zur Gewährleistung des Datenschutzes: Zweck der Datenbearbeitung, Zugriffsregelungen etc.;

– Regelung der Identifikation und Authentifizierung und der dazu notwendigen Identifikationsmittel (inkl. notwendige Register und Ausgabeprozesse);

– Auswahl und Festlegung der Normen und Anforderungen zur Gewährleistung der Interoperabilität und der Datensicherheit;

– Vorgaben für die Zertifizierung der Gemeinschaften und weiterer Systemteilnehmer;

– Nachhaltige Strukturen zur Förderung der nationalen Zusammenarbeit;

– Regelung der Finanzierungsbeteiligung durch die öffentliche Hand.

1.7 Vorgehen bei der Erarbeitung des Vorentwurfs

Die verwaltungsinternen Vorarbeiten zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) erfolgten unter Einbezug der betroffenen und interessierten Kreise sowie verschiedener Expertinnen und Experten und in enger Zusammenarbeit mit dem Teilprojekt «Standards und Architektur» von «eHealth Suisse» (Koordinationsorgan Bund-Kantone). Ausserdem wurden einzelne Arbeitsdokumente Anfang Mai 2011 im Rahmen einer informellen Anhörung Vertreterinnen und Vertretern der Kantone sowie ausgewählten staatlichen und privaten Organisationen und Institutionen zur Stellungnahme unterbreitet.

2 Vorgeschlagene Regelung

2.1 Ausgangslage

In der Schweiz gibt es bisher keine gesetzlichen Grundlagen, welche die Rahmenbedingungen für die Einführung eines gemeinschaftsübergreifenden elektronischen Patientendossiers festlegen. Mit der vorgeschlagenen Regelung sollen auf Bundesebene die Rahmenbedingungen für die Bereitstellung und den Abruf von behandlungsrelevanten Daten im Rahmen eines landesweit einheitlichen elektronischen Patientendossiers festgelegt werden. Damit wird eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung der «Strategie eHealth Schweiz» erfüllt.