Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/23: Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) · 68 Seiten
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Regelung, die zur Erreichung der in der «Strategie eHealth Schweiz» aufgeführten Ziele notwendig ist, zu unterbreiten. Darin soll unter anderem aufgezeigt werden, ob allenfalls eine neue verfassungsrechtliche Grundlage geschaffen werden muss. Der Bericht soll insbesondere folgende Themenbereiche behandeln:
– rechtliche Verankerung des elektronischen Patientendossiers und weiterer «eHealth-Anwendungen»;
– rechtliche Verankerung der Identifikation und Authentifizierung der Systemteilnehmer;
– Konkretisierung von Datenschutz und Datensicherheit;
– rechtliche Verankerung von Rechten und Pflichten der Systemteilnehmer;
– rechtliche Verankerung von «eHealth Schweiz» (Koordinationsorgan Bund-Kantone);
– Konkretisierung weiterer Themen wie Haftung, Aufsicht, Finanzierung, Strafen und Massnahmen;
– Interoperabilität der schweizerischen Lösungen mit ähnlichen internationalen Projekten, insbesondere in Europa.
Vorgehensvorschlag der «Expertengruppe eHealth»
Zur Erarbeitung des vom Bundesrat gewünschten Berichtes setzte das EDI am 8. Dezember 2009 die «Expertengruppe eHealth» ein. Sie hatte den Auftrag, bis Ende September 2010 einen Bericht über den Regelungsgegenstand, die Regelungsinstrumente sowie die verschiedenen gesetzestechnischen Varianten einer rechtlichen Regelung zu unterbreiten. Dabei hatte die Expertengruppe insbesondere zu klären, welche Regelungsbereiche aufgrund der bestehenden Verfassungsgrundlagen durch den Bund geregelt werden können und welche in die Zuständigkeit der Kantone fallen.
Die «Expertengruppe eHealth» nahm ihre Arbeit am 2. Februar 2010 auf und erarbeitete in sechs Sitzungen bis im Juni 2010 einen ersten Berichtsentwurf. Dieser wurde in Übereinstimmung mit dem Mandat des EDI am 20. bzw. 23. August 2010 im Rahmen zweier informeller Anhörungen mit den mitinteressierten Bundesstellen bzw. den betroffenen und interessierten Stakeholdern diskutiert. Die an diesen beiden Veranstaltungen erhaltenen Rückmeldungen wurden bei der inhaltlichen Überarbeitung des Berichtes berücksichtigt. Die definitive Fassung wurde dem EDI am 30. September 2010 durch die Expertengruppe zugestellt.34
In ihrem Fazit kommt die «Expertengruppe eHealth» zum Schluss, dass für eine zielführende rechtliche Regelung die folgenden drei Punkte zentral sind:
– Beschränkung auf das Wesentliche: Die rechtliche Regelung soll sich in einer ersten Phase auf den Primärzweck eines elektronischen Patientendossiers, nämlich die Verbesserung und Optimierung der Behandlungsabläufe beschränken. Mit dem Verzicht auf die Einführung von verpflichtenden Vorgaben für die Patienten und Patientinnen und/oder Gesundheitsfachper-
34 Umsetzung «Strategie eHealth Schweiz»: Empfehlungen zur rechtlichen Regelung: Bericht der «Expertengruppe eHealth» zuhanden des Eidg. Departements des Innern (EDI). 30. September 2010. Einsehbar unter: http://www.bag.admin.ch/themen/gesundheitspolitik/10357/10359/index.html?lang=de