Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/39: Entwurf Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen · 46 Seiten

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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD

Bundesamt für Justiz BJ

Direktionsbereich Öffentliches Recht

Fachbereich Rechtsetzungsprojekte und -methodik

Simone Füzesséry

Bern, 5. September 2011

Erläuternder Bericht zum Entwurf des Bundesgesetzes über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen

Übersicht

Die Eintragung der AEGIS Group Holdings AG im basel-städtischen Handelsregister im Frühling 2010 führte zu einer Wiederbelebung der politischen Debatte über private Sicherheitsunternehmen, die aus der Schweiz heraus im Ausland tätig sind. Gemäss den Schlussfolgerungen des Berichts des Bundesamtes für Justiz (BJ) vom 30. Dezember 2010, der in Erfüllung des Auftrags des Bundesrates vom 25. August 2010 verfasst wurde, hat sich der Sicherheitsmarkt in den letzten Jahren stark entwickelt. Ende 2010 gab es in der Schweiz rund zwanzig Sicherheitsunternehmen, die sicher oder wahrscheinlich von der Schweiz aus im Ausland operieren. Der Fall AEGIS hat darüber hinaus gezeigt, dass internationale Unternehmen aus dem Ausland ein Interesse daran haben können, über eine Gesellschaft in der Schweiz zu verfügen. Die aktuell für private Sicherheitsunternehmen geltenden gesetzlichen Regelungen weisen Lücken auf. Sie liegen primär in kantonaler Kompetenz, gelten jedoch nicht für Sicherheitsunternehmen, die im Ausland tätig sind. Diese üben ihre Tätigkeit somit aus, ohne einem Kontrollsystem zu unterstehen. Der vorliegende Entwurf verfolgt das Ziel, diese Gesetzeslücke gemäss dem Auftrag des Bundesrates vom 16. Februar 2011 zu schliessen.

Die Einführung eines Bundesgesetzes zu den im Ausland erbrachten Sicherheitsdienstleistungen stellt eine Weiterentwicklung der von der Schweiz ergriffenen Initiativen zur Übernahme des Montreux-Dokuments sowie zur Ausarbeitung des internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister vom 9. November 2010 dar. Als Initiatorin und Promotorin dieser internationalen Instrumente spielt die Schweiz bei der Gesetzgebung in diesem Bereich eine Vorreiterrolle gegenüber den anderen Staaten.

Am 30. März 2011 beauftragte der Bundesrat das EJPD ausserdem zu prüfen, ob die geltende Regelung über den Einsatz von Sicherheitsunternehmen durch den Bund in den vorliegenden Entwurf aufgenommen werden kann. Mit formellen Gesetzesbestimmungen bezweckt der Entwurf eine Stärkung des Legalitätsprinzips für den Fall, dass Bundesbehörden zur Wahrnehmung bestimmter Schutzaufgaben im Ausland Sicherheitsunternehmen einsetzen.

Inhalt des Entwurfs

Der Gesetzesentwurf trägt dazu bei, die innere und äussere Sicherheit der Schweiz zu gewährleisten, die aussenpolitischen Ziele der Schweiz umzusetzen, die schweizerische Neutralität zu wahren und die Einhaltung des Völkerrechts zu garantieren. Zu diesem Zweck sollen bestimmte Tätigkeiten ex lege verboten werden. Vorgesehen sind auch ein System mit Verboten, die von der zuständigen Behörde in konkreten Fällen verhängt werden können.