Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/39: Entwurf Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen · 46 Seiten

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Der Gesetzesentwurf wird für Personen und Unternehmen gelten, die von der Schweiz aus im Ausland private Sicherheitsdienstleistungen erbringen oder die in der Schweiz mit privaten, im Ausland erbrachten Sicherheitsdienstleistungen zusammenhängende Dienstleistungen erbringen. Der Entwurf erfasst auch Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz, die finanziell an im Ausland tätigen Unternehmen beteiligt sind.

Er verbietet ex lege die unmittelbare Teilnahme an Feindseligkeiten in einem bewaffneten Konflikt («Söldnerverbot») sowie Tätigkeiten in Zusammenhang mit einer unmittelbaren Teilnahme an Feindseligkeiten oder mit schweren Menschenrechtsverletzungen.

Zur Kontrolle der im Ausland auszuübenden Tätigkeiten sieht der Entwurf für die Unternehmen eine Meldepflicht gegenüber der zuständigen Behörde vor. Die Behörde verbietet Tätigkeiten, die den Zwecken des Gesetzes widersprechen. Der Bundesrat kann jedoch eine Ausnahmebewilligung erteilen, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht. Die Unternehmen können andererseits Dienstleistungen im Ausland erbringen, wenn diese kein Problem darstellen. Bei Widerhandlungen gegen das Gesetz werden administrative und strafrechtliche Sanktionen verhängt. Der Gesetzesentwurf erfasst auch Tätigkeiten, die bei Inkrafttreten des Gesetzes bereits ausgeübt werden.

Der Gesetzesentwurf gilt zudem für Bundesbehörden, die einem Sicherheitsunternehmen die Wahrnehmung bestimmter Schutzaufgaben im Ausland übertragen oder die ein solches Unternehmen beiziehen. Er regelt die Voraussetzungen für den Einsatz der Unternehmen. Die Bundesbehörde muss sich namentlich vergewissern, dass das Sicherheitsunternehmen bestimmte Anforderungen erfüllt und dass das Sicherheitspersonal für die Wahrnehmung der Schutzaufgaben ausgebildet ist. Der Gesetzesentwurf bestimmt, unter welchen Voraussetzungen die Anwendung polizeilichen Zwangs und polizeilicher Massnahmen sowie der Einsatz von Waffen erlaubt sind.