Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/39: Entwurf Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen · 46 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 4Fedlex · Erläuternder Bericht
5.5 Einhaltung der Grundsätze des Subventionsgesetzes............................................ 46 5.6 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen ............................................................ 46
1. Grundzüge der Vorlage
1.1 Ausgangslage
1.1.1 Erbringung privater Sicherheitsdienstleistungen durch Sicherheitsunterneh-
men im Ausland
Der Bundesrat verabschiedete am 2. Dezember 2005 einen ersten Bericht zu den privaten Sicherheits- und Militärfirmen, der in Beantwortung des Postulats Stähelin vom 1. Juni 2004 verfasst wurde1. Auf Grundlage der Ergebnisse dieses Berichts beauftragte der Bundesrat das EJPD unter anderem zu prüfen, ob es sinnvoll sein könnte, Anbieter von Dienstleistungen im Militär- oder Sicherheitsbereich, die von der Schweiz aus in Krisen- und Konfliktgebieten tätig sind, einer Bewilligungspflicht oder einem Lizenzsystem zu unterstellen.
In Erfüllung des Auftrags des Bundesrats veröffentlichte das BJ am 21. Mai 2008 einen Bericht über die Prüfung eines Systems für die obligatorische Registrierung privater Sicherheitsfirmen, die in Konflikt- und Krisengebieten tätig sind2. Gestützt auf die Schlussfolgerungen dieses Berichts beschloss der Bundesrat am 21. Mai 2008, vorläufig auf eine Regelung zu verzichten. Er begründete seinen Entscheid mit der eher geringen Attraktivität des Schweizer Marktes für solche Unternehmen und mit dem für eine wirksame Kontrolle unverhältnismässig hohen Aufwand im Vergleich mit der marginalen Bedeutung des Phänomens. Der Bundesrat wollte ausserdem weitere Entwicklungen im internationalen Recht und in der Gesetzgebung anderer Staaten abwarten.
Im Frühling 2010 wurde die AEGIS Group Holdings AG im basel-städtischen Handelsregister eingetragen. Gemäss diesem Eintrag ist der Zweck der Gesellschaft «der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen aller Art». Im Sommer 2010 übernahm die AEGIS Group Holdings AG mittels Kapitalerhöhung in Form einer Sacheinlage sämtliche Aktien der AEGIS Defence Services Ltd. mit Sitz in London. Die Vertreter der AEGIS Group Holdings AG erklärten, die Präsenz des Unternehmens in Basel sei rein administrativer Art. Das Unternehmen organisiert seine operativen Tätigkeiten von London und von anderen Ländern wie den USA aus. Gemäss ihren eigenen Angaben beschäftigt die AEGIS Defence Services Ltd. insgesamt 1500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Eintragung der AEGIS Group Holdings AG im Handelsregister des Kantons Basel-Stadt führte zu heftigen Reaktionen in den Medien und hat die politische Debatte über die Problematik wiederbelebt.
So beauftragte der Bundesrat das EJPD am 25. August 2010, den Regelungsbedarf zu prüfen. Zur Erfüllung dieses Auftrags veröffentlichte das BJ am 30. Dezember 2010 einen Bericht zu einer möglichen Regelung betreffend private Sicherheitsfirmen, die von der Schweiz aus in Krisen- und Konfliktgebieten tätig sind3.
Die Untersuchung des BJ hat gezeigt, dass Ende 2010 in den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Genf, Luzern, Schaffhausen, Tessin, Wallis und Zug rund zwanzig Sicherheitsunternehmen ansässig waren, die in Krisen- und Konfliktgebieten tätig sind oder tätig werden
1 BBl 2006 623
2 http://www.bj.admin.ch/content/bj/de/home/themen/sicherheit/gesetzgebung/sicherheitsfirmen.html
3 http://www.bj.admin.ch/content/bj/de/home/themen/sicherheit/gesetzgebung/sicherheitsfirmen.html